Bei mir wollte der TÜV wegen dem fast abgelaufenen Dämpfer keine neue Plakette geben
Das wäre nun eine komplett neue Facette. Mit "meinem" Prüfer hatte ich zumindest diesen Sachverhalt geklärt:
Zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung darf das Ablauf-Datum (ersatzweise Herstelldatum plus 65 Monate) nicht erreicht sein. "In die Zukunft sehen und prüfen können wir schließlich nicht".
Dass im Service-Ablauf von BMW der Wechsel angeordnet wird, wenn der fällige HU-Termin NACH dem Ablaufdatum liegt UND kein Bremsflüssigkeitswechsel innerhalb diese Zeitraumes ansteht, steht auf einem anderen Blatt.
Dass ein überschrittenes Ablaufdatum zur Nichterteilung der Plakette führt, ist unstreitbar. Wenn sich einzelne Prüfer dafür nicht interessieren, kann man daraus keinen Anspruch ableiten.
Ich glaube die Teile sind von Sekurit.
Ich habe bisher nur verbaute Dämpfer des Herstellers Stabilus gesehen, was aber keine Bedeutung haben muss.
Die Bordelektrik hat bei mir nichts gesagt.
Das kann sie auch nicht. Bis zur entsprechenden SIT v3 für Fahrzeuge ab 07/24 war der Check bzw Wechsel nur an den Service Bremsflüssigkeit gekoppelt und wurde nicht für den Nutzer sichtbar dokumentiert. Ab Bauzustand 07/2024 wird der Punkt separat als Service-Punkt aufgeführt. U06-Besitzer mit entsprechendem Baudatum werden dies sicherlich bestätigen.
Ich hatte auch ganz was Anderes gemeint. Wenn ein Überschreiten des Ablaufdatums zum Erlöschen der Zulassung führt, dann müsste da meines Erachtens eine Warnung seitens des Herstellers erfolgen. Die Tatsache, dass Veränderungen am Fahrzeug zum Erlöschen der Zulassung führen können, unterschreiben wir alle mit dem Kleingedruckten im Anhang des Kaufvertrages.
Von ablaufenden Bauteilen habe ich da noch nie was gelesen ...
Gruß
Mike