bist du dir da sicher? Die Bafa Zuwendungsvoraussetzungen beziehen sich auf Emog §3 Kapitel 2, und da steht:1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.
Gruß, pierre
4BD323E5-EAE8-48E0-B026-B713FD85F3A0.jpegFB02019B-9384-446B-B895-9E26627E850C.jpeg
Ich glaube das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
Das Eine bezieht sich auf die Fördervoraussetzung: < 50 g Co2/km
Das Andere, welches du zitiert hast, bezieht sich auf die "Bevorrechtigung im Strassenverkehr" : = E-Kennzeichen .... kostenfreies Parken ect.
 
		 
				
	 
									
		
 aber werde wohl eher die BAFA informieren, dass ich die Förderung jetzt nicht mehr in Anspruch nehme(n kann).
 aber werde wohl eher die BAFA informieren, dass ich die Förderung jetzt nicht mehr in Anspruch nehme(n kann).
