Das verstehe ich nicht. Das passiert doch nur wenn in ein KFZ Gasdruckfedern eingebaut werden dessen Haltbarkeitsdatum unter 3 Jahren ab dem Zulassungsdatum ist.
Ins Neufahrzeug werden Federn mit 60 Monaten eingebaut. Einen Monat später wird das Fahrzeug zugelassen. Drei Jahre später erste HU. Federn haben eine Restlaufzeit von 23 Monaten. Nach der Version, die dir geschildert wurde, erhebliche Mängel, da Restlaufzeit nicht bis zur nächsten HU reicht ...
Bei mir war das jedenfalls nicht so!
Gruß
Mike