Sport Modus, Start-Stopp, kann Mercedes besser?

  • das Problemchen ist doch relativ leicht lösbar,
    frag doch bei deinem Leasinggeber nach und erkläre ihm Du möchtest bestimmte Funktionen im Leasingfahrzeug durch eine Fremdfirma umcodieren lassen.
    Bin jetzt schon neugierig was er davon hält. :D
    Da kommt Freude auf.
    :0027:

    Warum sollte er so etwas Banales wie eine Codierung eines CAN-Steuergerätes ablehnen? Solange der Ursprungszustand bei Leasingende wieder hergestellt werden kann, sehe ich keinen Grund, warum der Leasinggeber dafür seine Zustimmung Versagen sollte. So ist es auch explizit in den AGB des Leasingvertrages geregelt. Da ist sogar von Umbauten und Umlackierungen die Rede.

  • Genau so ist es, und nur darum geht es!! Und wenn so die Beweislastumkehr greift, wünsche ich allen viel Spaß dabei, dem Hersteller nachzuweisen, dass das defekte Bauteil schon vor dem Softwareeingriff defekt war.


    In diesem Fall wird der Hersteller sicher nicht versuchen , seine Gewährleistung abzuwenden, falls er feststellen sollte, dass die Einstellung z.B. der Sitzheizungstemperatur mit Fremdsoftware verändert worden ist. :whistling:

    Ähm, Beweislastumkehr ist doch kein Tennisball, der ständig hin- und hergeworfen wird. Beweislastumkehr ist klar geregelt und wird nicht mal so persönlich entschieden.


    Woher weißt Du denn so genau, was Hersteller alles versuchen? Es klang von Dir bis jetzt so, als würde eine Codierung sofort und zwangsweise zu Gewährleistungsproblemen führen. Wie gesagt, dafür muss erst mal irgendwo ein Fehler vorliegen, ein Nachweis erbracht worden sein, dass eine Codierung dafür verantwortlich war. Das wird nach wie vor äußerst schwierig sein, wenn sich die Software sowieso komplett in den Auslieferungszustand ersetzen lässt. Alles andere ist mal wieder typisches Internetdrama.

  • 1. Nein das ist kein Irrtum. Definiere bitte juristisch genau es Wort FREMDEINGRIFF! Wann ist was ein Fremdeingiff? Dazu habe ich mich schon geäußert. Da geht es ja bereits schon los.
    Desweiteren ist wichtig, was der Hersteller -bei rein hypothetischen Problemen- genau dazu in seine AGB geschrieben hat und selbst wenn, müsste geprüft werden, ob eine Klausel überhaupt gültig ist.



    2. Sollte, hätte, könnte... diese ganzen Konjunktive bringen niemanden etwas, weil sie rein theoretisch sind, mehr nicht. Warum glaubt Ihr immer, dass immer und unbedingt Fachleute sofort erkennen können, was Sache ist? Das zeugt eher, dass Ihr auch keine Ahnung habt. So einfach ist das eben nicht.




    Es bleibt Dir aber auch überlassen, mal einen Anwalt zu befragen.

  • Hallo,
    ich meine aufgrund meiner beruflichen Erfahrung im Bereich des Vertrags - Garantie- und Gewährleistungsrechtes genügend Beispiele und Fakten geliefert zu haben!
    Diese noch auf die Schnelle durch beispielhaft aufgeführte Links untermauert.
    Du kannst leider aus mir unerfindlichen Gründen nicht explicid auf das bereits Geschriebene eingehen und auf mehrfach Pirouetten habe ich ehrlichgesagt keinen Bock!
    Du und ich, wir wissen wohin das führt und deswegen ziehe ich mich hier an dieser Stelle aus dem Thread zurück,
    bevor wieder die schon einmal gerügte und bereits jetzt wieder einsetzende Endloszitiererei beginnt. :0011:
    Es wurde von meiner Seite gesagt, was gesagt werden muss. :0010:


    Grüße
    P :0027: eter

    BMW Active Tourer 220i Automat
    Werner – Das muß kesseln!!!

  • Ich will ja auch nicht streiten, habe aber nicht alles unkommentiert gelassen, was ich doch auch darf.


    Aber Du hast völlig Recht, lass uns nicht in Streit geraten, wegen solch einem Kram.


    Ciao Peter

  • Ich denke zu diesem Thema ist alles gesagt und es könnte auch geschlossen werden :D

    Gruß RR


    Wenn ein unordentlicher Schreibtisch einen unordentlichen Geist repräsentiert, was sagt dann ein leerer Schreibtisch über den Menschen, der ihn benutzt aus?


    Albert Einstein ^^