Sport Modus, Start-Stopp, kann Mercedes besser?

  • Das Risiko hat immer der Besitzer des Autos. Aber nicht nur beim Codieren, sondern auch bei anderen Dingen, über
    die seltsamerweise niemand ein Wort verliert. Glaubt einer das BMW euch um den Hals fällt, wenn ihr mit selbst
    eingebauten Bremsscheiben, Filtern, oder sonstigen Ersatzteilen aus dem Zubehör ein Problem habt und damit
    zum freundlichen fahrt? Genau das selbe ist es mit den codieren. Nicht mehr und nicht weniger.
    Diesen vorauseilenden Gehorsam gegenüber BMW kann ich nicht so recht nachvollziehen. In erster Linie habe ich
    das Auto für viel Geld von BMW gekauft und es ist MEIN Eigentum. Sollte mir BMW tatsächlich hinterher schnüffeln
    und mir unbekannte Daten aus dem Auto ziehen (was hier ja vermutet wird), war dieser AT mein erster und zu
    gleich mein letzter BMW.
    Ist nur komisch, das mir kein einziger Fall bekannt ist, das BMW solch ein Gebaren an den Tag gelegt hat.


    Deshalb nochmals: Wer codieren will, der macht es auch und ist sich der Konsequenzen im Fall der Fälle bewusst.
    Und das trotz der Verschwörungstheorien und erhobenen Zeigefinger in jedem zweiten Posting. :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von JvB ()

  • Und das ohne Verschwörungstheorien und erhobenen Zeigefinger in jedem zweiten Posting.

    wo siehst du denn hier Verschwörungstheorien???
    Die ganze Diskussion dreht sich bisher doch nur darum, ob BMW von Dritten durchgeführte Softwareänderungen erkennen kann, oder nicht.
    Mit Verschwörung hat das wenig zu tun.


    Ich kann auch keine erhobenen Zeigefinger erkennen. In den Postings wurde nur auf die Gefahr hingewiesen, dass möglicherweise Gewährleistungsansprüche wegfallen können, falls Dinge gemacht werden, die vom Hersteller nicht genehmigt wurden.

  • Jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof!
    Welche Verschwörungstheorien und worum geht es denn?


    Das was geschrieben wurde hat nichts aber auch rein gar nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun!
    In den vorangegangenen Threads ging es ums Kodieren und nicht um Öl oder Bremsbeläge oder sonstige Teile!


    Es wurde darauf aufmerksam gemacht, welche möglichen rechtlichen Konsequenzen bis hin zum Garantie - bzw. Gewährleistungsverlust möglicherweise drohen.


    Unter aktivem Forumsleben verstehe ich jedenfalls andere Forennutzer auf mögliche Negativfolgen durch beispielsweise Kodierungsmaßnahmen hinzuweisen.


    Außerdem, wenn man deinen mehr als merkwürdigen Thread liest enthält er mit anderen Worten Inhaltlich nichts anderes als in den Anderen, die vorangehend geschrieben stehen.


    Selbstverständlich bleibt es einem Jeden hier und andernorts unbenommen selbst überlassen sein Fahrzeug kodieren zu lassen, :D
    es wurde auch niemandem ein Kodierungsverbot erteilt. :0012:
    Grüße
    Peter :0027:

    BMW Active Tourer 220i Automat
    Werner – Das muß kesseln!!!

  • Ich kann auch keine erhobenen Zeigefinger erkennen. In den Postings wurde nur auf die Gefahr hingewiesen, dass möglicherweise Gewährleistungsansprüche wegfallen können, falls Dinge gemacht werden, die vom Hersteller nicht genehmigt wurden.

    Moooment, nur weil irgendetwas codiert wurde, ist es kaum möglich, Gewährleistungsansprüche zu verweigern!
    Denn erstens muss BMW dann auch erst mal hieb- und stichfest nachweisen, dass eine Codierung einer Funktion kausal zu einem Fehler und damit zum Wegfall eines Gewährleistungsanspruches geführt hat, so einfach ist das nun auch nicht.


    Wenn mein Radlager kaputt ist, ist eine (eigens gesetzte) Codierung als Fehlerquelle sicher auszuschließen.


    Zweitens, BMW verschließt noch nicht mal den Zugang zur Software im Auto per Passwort oder per sonstiger Sicherheitssperre, anhand dessen man erkennen könnte, dass der Hersteller den Zugang verbietet und man nur mit illegalen Mitteln sich dann Zugang verschaffen könnte . Somit bleibt eh die Frage, ob eine selbst durchgeführte Codierung tatsächlich ein vom Hersteller nicht erlaubter Vorgang ist, oder ob ein durch Codierung entstandene Fehler nicht auch bereits selbst ein Sachmangel der Software sein Könnte?


    Drittens muss man immer noch unterscheiden zwischen freiwilliger Garantie des Herstellers, die er an Bedingungen knüpfen kann und der gesetzlich vorgeschriebeneen Gewährleistung. BMW verzichtet sogar freiwillig auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, somit dürfte ein Beweis und eine damit verbundene generelle Verweigerung von Gewährleitung kaum zu erbringen sein.

    3 Mal editiert, zuletzt von Active ()

  • Moooment, nur weil irgendetwas codiert wurde, ist es kaum möglich, Gewährleistungsansprüche zu verweigern!Denn erstens muss BMW dann auch erst mal hieb- und stichfest nachweisen, dass eine Codierung einer Funktion kausal zu einem Fehler und damit zum Wegfall eines Gewährleistungsanspruches geführt hat, so einfach ist das nun auch nicht.

    das ist ein Irrtum!
    Alleine schon der (Fremd)- Eingriff in die Codierung während der Garantie - und Gewährleistung ist ausreichend.
    Ich habe mit ähnlich gelagerten Fällen beruflich zu tun und weiß wovon ich spreche.
    Sollte es trotzdem Zweifel geben, ab zum Anwalt oder ein simpler Anruf bei BMW!


    Es geht ja auch darum, sollte es zu einer softwarebasierenden Fehlfunktion eines Bauteils kommen und BMW stellt den Fremdeingriff durch eigene Fachleute fest ist BMW raus aus der Beweislast!
    Ich denke diese Aussage sollte jetzt aber wirklich reichen.
    Ganz Simpel ausgedrückt, Kauf Dir ein Handy und greife in die Software ein und dann reklamierst Du wegen eines anderen Defekts.

    BMW Active Tourer 220i Automat
    Werner – Das muß kesseln!!!

  • Moooment, nur weil irgendetwas codiert wurde, ist es kaum möglich, Gewährleistungsansprüche zu verweigern!

    das Problemchen ist doch relativ leicht lösbar,


    frag doch bei deinem Leasinggeber nach und erkläre ihm Du möchtest bestimmte Funktionen im Leasingfahrzeug durch eine Fremdfirma umcodieren lassen.
    Bin jetzt schon neugierig was er davon hält. :D
    Da kommt Freude auf.
    :0027:

    BMW Active Tourer 220i Automat
    Werner – Das muß kesseln!!!

  • und hier die Aussage eines der größten Codierer, die Branche boomt: :D


    Nach unserem Wissen verletzen unsere Codierungen die Garantiebedingungen der Hersteller nicht.


    Eine eindeutige und rechtsverbindliche Aussage zu dieser Frage Kann Ihnen aber nur die garantiegebende Stelle geben.
    (schwupps und schon liegt die Verantwortung beim Kunden)


    Mein Tipp:
    Nachfragen

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  • Es geht ja auch darum, sollte es zu einer softwarebasierenden Fehlfunktion eines Bauteils kommen und BMW stellt den Fremdeingriff durch eigene Fachleute fest ist BMW raus aus der Beweislast!

    Genau so ist es, und nur darum geht es!! Und wenn so die Beweislastumkehr greift, wünsche ich allen viel Spaß dabei, dem Hersteller nachzuweisen, dass das defekte Bauteil schon vor dem Softwareeingriff defekt war.



    Wenn mein Radlager kaputt ist, ist eine (eigens gesetzte) Codierung als Fehlerquelle sicher auszuschließen.

    In diesem Fall wird der Hersteller sicher nicht versuchen , seine Gewährleistung abzuwenden, falls er feststellen sollte, dass die Einstellung z.B. der Sitzheizungstemperatur mit Fremdsoftware verändert worden ist. :whistling:

  • Eine eindeutige und rechtsverbindliche Aussage zu dieser Frage Kann Ihnen aber nur die garantiegebende Stelle geben.

    Mit dieser Aussage sollte auch dem Letzten klar sein, in welcher Grauzone er sich ggf. bewegt.