BMW U06 Active Tourer Ganzjahresreifen / GJR / Allwetterreifen Erfahrungen und Bilder

  • Hallo Zusammen,


    neben den reinen Winterreifen und Sommerreifen gibt es auch noch die Ganzjahres- / Allwetterreifen.


    Wer hat welche am BMW U06 Active Tourer montiert und welche Erfahrungen habt ihr in eurer Gegend damit gemacht?


    Ich würde euch bitten, keine generelle Diskussion über den Sinn der Ganzjahresreifen anzufangen. In manchen Gegenden machen Winterreifen oftmals keinen Sinn. In anderen dagegen schon ;)

    Diese Entscheidung muss der Einzelne - abhängig von seinem Einsatzgebiet und Wohnort - für sich selbst entscheiden.


    Viele Grüße

    Markus

  • Ich habe letzte Woche Allwetterreifen gekauft, aber noch nicht montieren lassen. Der 17 Zoll Reifen 205/60R17 ist sehr selten bei den Ganzjahresreifen. Ich habe nur den Michelin Crossclimate 2 in der Größe gefunden. Der Reifen hat gute Werte, ist aber momentan noch sehr teuer. Ich werde die Reifen im Oktober montieren lassen, dann schauen wir mal.

  • Ich habe mir heute einen Active Tourer 218i als Jaheswagen gekauft. Der BMW-Verkäufer hat mich darauf hingewiesen, dass BMW Ganzjahresreifen nicht zugelassen hat. Wenn man solche auf seinem Active Tourer montieren lasse, läuft man Gefahr die Werkgarantie und die Premium-Selection-Garantie zu verlieren. Ist das nur Panikmache oder wirklich etwas daran?

    Schöne Grüße

    Harry

  • Ich habe mir heute einen Active Tourer 218i als Jaheswagen gekauft. Der BMW-Verkäufer hat mich darauf hingewiesen, dass BMW Ganzjahresreifen nicht zugelassen hat. Wenn man solche auf seinem Active Tourer montieren lasse, läuft man Gefahr die Werkgarantie und die Premium-Selection-Garantie zu verlieren. Ist das nur Panikmache oder wirklich etwas daran?

    Schöne Grüße

    Harry

    Guten Morgen Harry,


    auch wenn ich einen F45 habe, bei mir wurden seitens BMW NL Stuttgart vor ca 2 Wochen GJR aufgezogen, die montierten SR hatten nicht mehr das Mindestprofil welches wohl bei Premium Selection erforderlich ist, war kein Problem und es gab seitens VK auch keinen Hinweis. Im zweifellsfall würde ich da an deiner Stelle noch mal nachfragen...




    Mfg Andi

    Meine BMW History: E30 318i, 320i, E46 316ti, 325Ci Cabrio, E34 525i, E39 523i, F45 220i, 2x 225xe, F48 X1 xDrive25i, E65 735i und es werden bestimmt noch mehr... :thumbsup:

  • Guten Morgen HarryVic :0027:


    Das könnte auch evtl. nur ein Missverständnis gewesen sein!

    Es würde mich nicht wundern, wenn der BMW Mitarbeiter lediglich meinte dass ab (Oktober) 2024 (BRD) Ganzjahresreifen ohne Alpinsymbol verboten sind!!


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von bimmernoob ()

  • Das kann ich mir nicht vorstellen, dass es stimmt. Habe meinen neuen U06 Ende April erhalten und habe sofort vom BMW Händler Ganzjahresreifen aufziehen lassen. Der hätte es nicht gemacht, wenn es diese Bestimmung gegeben hätte.

    Bin den ganzen Sommer, jetzt auf Schnee und Autobahn gefahren und bin begeistert.

    Natürlich muss das Umfeld stimmen: Wenigfahrer, kein Gebirge und X-Drive.

  • Ich bin 3 Jahre mit GJR mit meine. F45 gefahren. Hatte sogar einen kleinen Garantiefall und das war überhaupt kein Problem. Auch ich bin von den Teilen begeistert - trotz Schnee in alpinen Terrain hatte ich nie Traktionsprobleme 🤘.

    Aktueller Fuhrpark:
    BMW i4 M50 (G26), BMW i8 Roadster (I15), MV Agusta F4, MV Agusta TR

    "Qualität besteht, wenn der Preis längst vergessen ist." (Zitat: Sir Henry Royce)

  • Ich bin ein Jahr mit Ganzjahresreifen gefahren, wir hatten sogar extra den Testsieger genommen, ich war weder im Winter noch im Sommer mit diesen Behelfsreifen zufrieden.

    Was der BMW Händler mit Sicherheit meinte war dass es keine Allwetterreifen mit BMW Kennung gibt und es deswegen eventuell Zickereien wegen der Gewährleistung geben könnte, was aber meiner Meinung nach vor keinem Gericht standhalten würde, ich würde mir da also keine Sorgen machen, einfach Allwetterreifen mit Alpinsymbol drauf machen und gut ist

    BMW Activ Tourer 223i xDrive M-Sport, 19Zoll, AHK, Panodach usw.

  • Juristisch ist allerdings zu bedenken: Grundsätzlich gilt, dass eine Händlergarantie immer ein freiwilliges Versprechen des Herstellers ist. Dieser kann im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung,die bei Neuwagen 2 Jahre, bei Gebrauchtwagen mindestens 1 Jahr bestehen muss, die Bedingungen selbst festlegen, nach denen Garantieleistungen bei auftretenden Mängeln leisten wird.