Bei mir am Gran Tourer gilt:
Bremse vorn F46
Achtung! Neue Bremsbeläge dürfen nur eingebaut werden, wenn die Bremsscheibenstärke größer der Maßangabe (siehe Tabelle) ist. Bremsscheiben müssen erneuert werden, wenn die Nennmaß-Stärke (siehe Tabelle) minus 2,4 mm erreicht ist! (Gilt nicht für perforierte Bremsscheiben und M-Fahrzeuge) . Nur bei M-Fahrzeugen und perforierten Bremsscheiben: Bremsscheiben müssen erneuert werden, wenn die Nennmaß-Stärke (siehe Tabelle) minus 1,6 mm erreicht ist! . In Abhängigkeit von: - Motorisierung - Getriebevariante - Ausstattungsvariante (z. B. Nutzlasterhöhung, Fahrwerk Behörde, Länderausführung, etc.) können unterschiedliche Bremsscheiben verbaut sein Die Zuordnung der Bremsscheiben muss immer über die jeweilige Fahrzeug-Identifizierungsnummer und dem Ersatzteilkatalog (Elektronischer Teilekatalog) erfolgen! | mm mm | 22,4 20,0 |
Stärkendifferenz innerhalb der Bremsflächen | Max. mm | 0,01 |
Nennmaß (Durchmesser x Stärke) | mm | 307x24 |
Nennmaß (Durchmesser x Stärke) | mm | 330x24 |
Bremsscheiben-Mindeststärke am Bremsscheibentopf eingeprägt | mm | 22,4 |
Nennmaß (Durchmesser x Stärke) | mm | 294x22 |
Bremsscheiben-Mindeststärke am Bremsscheibentopf eingeprägt | mm | 20,4 |
Belagverschleißwarnung ab Bremsbelag-Reststärke | mm | 3,7 |