In Deutschland sieht es ganz grob gesagt so aus:
Eine Aftermarket-Felge, die den Vorgaben der zugelassenen Rad-/ Reifenkombinationen in der COC entspricht, hat im Normalfall eine ABE, wenn sie in der entsprechenden Rad-/ Reifenkombination für dieses Fahrzeug getestet und zugelassen wurde (daher Allgemeine Betriebserlaubnis). Damit bleibt sie eintragungsfrei, ist jedoch mitzuführen (und nicht nur zu HU!). Die KBA-Nummer ist sichtbar an / in der Felge aufgebracht (KBA XXXXX).
Hat die Felge trotz gleicher Rad-/ Reifenkombination wie in der COC keine ABE, wird sie letztendlich behandelt, wie eine Felge andren Ausmaßes. Daher muss sie eingetragen werden. Je nachdem, ob ein Teilegutachten vorliegt oder eine Einzelabnahme erforderlich ist, wird es unterschiedlich aufwendig und folglich teuer.
Sonderfall wäre die ABE A01. Damit muss man trotz ABE zu einer Prüfstelle, damit die Einhaltung der Auflagen bestätigt wird.
Gruß
Mike