Beiträge von HansDampf1969

    Black


    Also ich habe noch einmal Google angeworfen und auf so einigen Webseiten von Zulassungsstellen werden die Punkte 49.1 oder 49.2 als voraussetzung angegeben.


    Hier einige Beispiele (schaut bitte unter Erforderliche Unterlagen auf den folgenden Seiten:


    https://www.markdorf.de/index.…ls&SbwId=6000975&SbwMid=1


    https://www.altdorf-boeblingen…stleistung.php?id=6000975


    https://web1.karlsruhe.de/serv…e/leistung.php?id=6002941


    https://www.kfz.net/autorecht/autokennzeichen/ekennzeichen/


    Ich würde davon ausgehen das die NEFZ Werte rechnerisch aus den ab März 2018 zugrunde liegenden WLTP Messwerten ermittelt wurden, bin mir aber nicht sicher??

    Sofern ich richtig liege, wäre eine Ablehnung des E-Kennzeichen für Fahrzeuge vor dem 01. September 2018 eine benachteiligung von Autokäufern deren Fahrzeuge vor dem Zeitpunkt 01. September 2018 schon nach WLTP geprüft wurden, die NEFZ Werte aber noch in der COC ausgewiesen werden.

    Diese Benachteiligung ist aus meiner Sicht unzulässig, was man an der Besteuerung nach den NEFZ Werten durch den Zoll nachvollziehen kann, denn auch dort scheinen wie im letzten Post von Black noch die NEFZ Werte gültig zu sein.


    Ich würde, wenn ich selbst vor dem Problem stehen würde (ihr könnt Euch das ja überlegen ob ihr den Weg der Konfrontation gehen wollt) vielleicht die Zulassungstelle schriftlich auffordern, auf der Basis einer "unzulässigen ungleichbehandlung" mit einer Anwendung der WLTP Werte bei einer EZ vor dem 01. September 2018 und damit verbunden nicht Erteilung des E-Kennzeichen, die Werte unter 49.1 oder 49.2 in der COC (wenn einer der Werte passt) zur Anwendung zu bringen und das E-Kennzeichen für das Fahrzeug auf der Basis des/der eingehaltenen NEFZ Werte in der COC zu erteilen.

    Wenn dem Fahrzeug zuvor schon einmal ein E-Kennzeichen erteilt wurde, würde ich das zusätzlich als Begründung mit angeben.

    ????Eventuell kann man auch schreiben das die zuvorige Erteilung eines E-Kennzeichen für das Fahrzeug ein Kaufgrund für Euch war, die Vorraussetzungen in der COC mit einer Reichweite und/oder CO2 Ausstoß schriftlich nachvollziehbareingehalten sind, Ihr von einem Bestandsschutz ausgeht und es für Euch unverhältnismäßig ist wenn das E-Kennzeichen abgelehnt wird???????


    Ob es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Verwaltungsvorschriften zur Erteilung des E-Kennzeichen gibt kann ich nicht sagen (habe da noch nichts gefunden) aber ich würde sagen das eigentlich alles auf dem EMOG gründet und ich meine dort nichts von WLTP oder NEFZ gefunden zu haben und im Zweifel (NEFZ/WLTP) muss oder sollte man zugunsten des Autohalter entscheiden.


    Aber ob Euch das weiter bringt müsst Ihr selbst entscheiden, es kann auch eine Sackgasse sein und bringt Euch nicht weiter!!


    Der Gedanke kam mir als ich den Inahlt eines Positionspapier des VDA zur KFZ Steuer auf Seite 1 letzter Absatz gelesen habe:

    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=2

    Hier der Text:

    Als Zeitpunkt zur Umstellung der Besteuerungs- und Incentive-Grundlagen auf

    WLTP kann frühestens der 1. September 2018 gewählt werden. Vor diesem

    Zeitpunkt sind Neufahrzeuge mit WLTP-Werten sowie Neufahrzeuge ausschließlich

    mit NEFZ-Werten parallel im Angebot. Damit wäre zur Vermeidung von

    Wettbewerbsverzerrungen eine zusätzliche Differenzierung zwischen diesen beiden

    Neufahrzeugkategorien erforderlich. Da im WLTP Sonderausstattungen im CO2-Wert

    mit erfasst sind, im NEFZ hingegen nicht, würde eine frühere Umstellung zu einer

    hohen Intransparenz aus Kundensicht und einer Ungleichbehandlung führen.

    Wie funktioniert denn der neue Abstandstempomat??

    Ist dieser immer noch auf der Kamera basierend unbrauchbar??

    Habe mir den Artikel von Auto Motor Sport angeschaut..

    Dort wird erwähnt das man nun auf Radar umgestellt hat.


    Was mir auffällt, ist das keine Bedienelemente für die Klimatisierung zu sehen sind.


    Wenn dann alles auch die Klimatisierung "nur" über Touch zu bedienen ist, wäre das aus meiner Sicht grausam, auch der i-drive Controller ist doch bis dato eine super Schnittstelle zum bedienen gewesen!!!


    Eine reineTouch Bedienung ist natürlich billiger zu realisieren und man spart ein Bedienelement.


    Mein 225xe hat auch ein Touch, welches ich nicht brauche und nutze.


    Gut ist das es beim Antribekonzept Benziner vorne und E-Motor hinten so erhlaten bleibt.


    Die flache HV Batterie im Fahrzeugboden untergebracht ist super und die Leistung mit 16,3 kWh Brutto (14,9 kWh Netto) ist schon ein ordentlicher Sprung..


    Bei optimalen Bedingungen sollten mit der Batterie selbst bei einem Verbrauch von 0,2 kWh/Km eine elektrische Reichweite von 74 Km oder mehr bei günstigeren Fahrprofil machbar sein..

    Ab 2022 sind für eine staatl. Förderung mindesten 60 Km elektrische Reichweite nötig, wenn die Batterie so kommt dann passt das problemlos.


    Was auch eine Verbesserung darstellt ind die 7,4 kWh Ladeleistung, wobei es mir beim Laden über Nacht egal ist, aber beim Vorklimatisieren dann die HV Batterie komplettentlastet und schont.

    Du hast mich aber auf eine neue Idee gebracht: Ich guck jetzt ob ich die Ladezeiten am Wallbox einstellen kann..

    Bei meiner go-e Wallbox kann ich über ein Zeitfenster die Ladezeit (Ladetimer) oder auch die zu ladenden kWh vorgeben.

    Allerdings wenn die Wallbox den Ladevorgang unterbricht meckert mein 225xe (zumindest war es bei meinem Vorgänger so).


    Mit welchem Ladezustand stellt Du den Wagen denn ab, muss Dein 225xe Zuhause geladen werden, oder reicht die Versorgung während des Vorheizen aus um den Zustand der HV Batterie zu halten?

    Die Versorgung von der Komfortladeelektronik reicht aber nicht um den gesamten Bedarf der Heizung zu decken (KLE max 3,7 kWh / Bedarf Heizung 5,5 kWh max in den ersten 5 Minuten dann weniger).

    Wenn Du die Ladezeit auf 30 bis 45 Minuten im 225xe begrenzt dann sollte sich nichts oder wenig am Niveau der Batterie ändern, oder lädt der 225xe trotz Zeitfenster weiter, bis die HV Batterie voll ist?

    Ich vermute mit dem Zeitfenster legt man nur die "Startzeit" fest und sie hat keinen Einfluss auf ein Abschalten der Batterieladung, einmal gestartet läuft der Ladevorgang bis zum vollen Akku.

    Ich würde mir wünschen, das der "neue" 225e Xdrive oder 230e Xdrive eine Option erhält mit der man festlegen kann das der Akku nur bis 95% der Nettokapazität auflädt, da ich immer nach dem 100% Laden eine längere starke Strecke bergab fahre und ich vermute das sich mein 225xe sich das merkt und so die 8,8 kWh Netto praktisch nicht genutzt werden.

    Ich hatte Anfang des Jahres einen ähnlichen Fall. Ein Skoda Superb konnte nicht mehr zugelassen werden. Ich bekam daraufhin eine Ausnahmegenehmigung. Sie bezieht sich auf produzierte Fahrzeuge von auslaufenden Serien. So etwas kann ich mir auch für den 225xe vorstellen.

    Ja natürlich könnte es diese Ausnahmegenehmigung für bis zu dem 31.08.2018 produzierten und ab dem 01.09.2018 erstzugelassenen 225xe geben.

    Vieles spricht dafür, aber auch hier vermutlich nur für Fahrzeuge die auf dei Fussnote 1 bezogenen Werte von bis zu 50 g/Km CO2 Ausstoss einhalten.


    Es geistern verschiedene "alte" Listen im Internet herum, die älteste Liste nach dem 01.09.2018 in der der 225xe in Verbidnung mit der Fussnote 1 erwähnt wird, ist eine mit dem Stand vom 20.02.2019.


    Hier der Link (auf der Seite 8/10):

    https://bdia.de/wp-content/upl…rderfaehige_fahrzeuge.pdf


    Allerdings wird hier der "Typ" 2C71 erwähnt und das sind Activ Tourer 225xe bis März 2018 und ohne Facelift (kein LCI).

    Wenn man sich den Mini Countryman ALL4 anschaut dann wird hier klar der Termin vor dem Facelift mit dem 28.02.2018 genannt.


    Das könnte bedeuten das beide Modelle Mini und 225xe die bis zum 28.02.2018 produziert aber erst später zugelassen wurden noch die Förderung erhalten??

    z.B. Neuwagen die in einer Ausstellung gestanden haben und später zugelassen wurden.


    Ich denke das ist ein ordentliches Durcheinander und nur der Hersteller BMW selbst kann Licht ins Dunkel bringen???

    Also am besten schriftlich an die BMW Kundenbetreuung wenden, wobei bei manchen "heiklen" Fragen, bekommt man nicht unbedingt etwas schriftlich und man wird irgendwann einmal angerufen wenn man hartnäckig bleibt und erneut nachfragt...

    Ganz toll sind die automatisch elektronisch generierten Antworten die relativ schnell versendet werden....

    Hier wird jetzt die alte Förderliste interessant. Demnach hat sich BMW eine Ausnahmegenehmigung für die produzierten und dann nach dem 31.08.2018 zur Zulassung kommenden Fahrzeuge besorgt. Dadurch sollen weiterhin die NEFZ-Werte gemäß 49.2 für die Zulassung als Kriterium gelten. Siehe Einschränkung 1 und entsprechende Erläuterung am Ende der Seite.

    AMW

    Das Dokument sollte für die interessant sein, denen das E-Kennzeichen verweigert wurde, obwohl unter 49.1 die CO2 Emission bis zu 50 g CO2/Km beträgt und die Erstzulassung bis zum 31.08.2018 erfolgt ist.

    Die Fussnote 1 bezieht sich nicht auf 49.2 (elektrische Reichweite nach NEFZ) sondern auf 49.1 (CO2 Emission nach NEFZ).


    Damit wird die höhere CO2 Emission die das neue WLTP Messverfahren mit sich bringt, für den 225xe außer Kraft gesetzt, wenn die Werte nach WLTP in der COC eingetragen sind.


    Mit der elektrischen Reichweite hat das allerdings nichts zu tun, hier scheint dann wohl WLTP zu gelten, wenn diese in der COC eingetragen ist.


    So würde ich es zumindest auf dem ersten Blick interprettieren??


    Ob es für nach dem 31.08.2018 zugelassene 225xe eine Ausnahmegenehmigung des KBA nach Fussnote 1 wirklich gibt würde ich als nicht gesichert ansehen, es wird nur erwähnt, das diese für eine Förderung erforderlich ist...

    Ich vermute, dass das Fahrzeug beim Aufschließen das Kühlmittel des Elektroantriebs pumpt. Vermutlich sollte das normalerweise geräuschloser stattfinden.

    Deshalb mache ich mir sorgen, ob die Pumpe verschleißt oder das Kühlmittel evtl. etwas ergänzt werden muss.

    @Fusspunk

    Geräusche im Fahrzeugstillstand:

    • Die Kühlmittelpumpe kannst Du als leises surren vorne rechts beim Laden der HV Batterie hören! Die Kühlmittelpumpe der HV Anlage läuft dann grundsätzlich mit.
    • Wenn es der HV Batterie zu warm wird (beim Laden), dann läuft nach Bedarf der "elektrische Klimakompressor" mit, um die HV Batterie über einen zweiten Kreis der Klimaanlage zu kühlen.
    • Die Standklimatisierung erzeugt beim Vorwärmen oder Kühlen natürlich auch weniger oder mehr Geräusche.
    • Die Scheinwerfer werden beim Aufschießen justiert (zumindest wenn es dunkel genug ist). Zumindest bei meinem 225xe mit LED Scheinwerfern.

    Das Geräusch eines startenden UFO, könnte die Benzinpumpe im Kraftstofftank sein, die nach Bedarf beim Aufschließen läuft, um Druck im Kraftstoff-System aufzubauen.

    Deswegen ist das Geräusch nicht bei jedem Schließvorgang zu hören???

    Black

    Das ist natürlich sehr ärgerlich!

    Für mich klingt es jetzt noch etwas mehr nach willkür, weil der 1. März mit der Abnahme des 225xe LCi nach WLTP noch ein Grund sein könnte.

    Vielleicht bringt es etwas wenn man nach der entsprechenden Verwaltungsvorschrift fragt?

    Ab dem 1.01.2018 gelten so weit ich es lesen konnte die 40 Km (Davor wohl 30Km), aber in Verbindung mit der entsprechenden Abnahme nach NEFZ oder WLTP.

    Fahrzeuge die schon ein E Kennzeichen erhalten hatten nun so zu behandeln ist mehr als merkwürdig und grausam.

    Hier ein Link zu den Vorgaben einer Zulassungsstelle bezüglich E-Kennzeichen:

    https://www.google.com/url?sa=…Vaw0Ah7KzzkRe_49DyPsze5RI


    Mich stört das Wort "Ermessensspielraum"

    Entweder gibt es klare Vorgaben oder es wäre willkürlich!!!

    Im Zweifel für den Angeklagten, also würde ich persönlich bezüglich des davon ausgehen das bei der Ersrzulassung bis zum 01. September 2018 noch die NEFZ Werte zur Anwendung kommen??!!

    Es wäre interessant welcher CO2 Wert im Fahrzeugschein der Fahrzeuge von 01.03,2018 bis 31.08.2018 steht (der NEFZ oder WLTP Wert).

    Das ganze wundert mich ein wenig...

    WLTP gilt doch eigentlich erst ab dem 1.09.2018.

    Wobei der 225xe ab März 2018 WLTP geprüft wurde.

    Jetzt stellt sich die Frage wie es mit der KFZ Steuer ausschaut, zahlen die Leidensgenossen ohne E-Kennzeichen mit einer Erstzulassung zwischen dem 1. März und dem 1. September 2018 die CO2 Emmission nach NEFZ oder nach WLTP?

    Hier ein Artikel zur NEFZ auf WLTP Umstellung:

    https://www.electrive.net/2018…-foerderung-deutlich-ein/


    Würde die KFZ Steuer für Erstzulassungen bis zum 1.09.2018 nach NEFZ berechnet werden, sollte den Haltern doch auch ein E Kennzeichen zustehen???