...ich bin gespannt ob die Rechtslage eineindeutig ist und man ein Knöllchen bekommt, obwohl man ein berechtigtes Fahrzeug ohne E- Kennzeichen hat.
Ich glaube, dass Du ein Knöllchen bekommst. Das E-Kennzeichen ist ja dazu da, um nachzuweisen, dass das Auto die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Die Politesse wird auf das Kennzeichen schauen und mehr wohl nicht. Da der 225xe einen Auspuff hat, ist auch kaum für den Laien feststellbar, dass er ein E-Kennzeichen hätte bekommen können.
Ob Du das Knöllchen anfechten kannst, wird davon abhängig sein wie die Verwaltungsvorschrift der jeweiligen Stadt ist. Ich vermute aber, das die meisten Städte das E-Kennzeichen verlangen, weil dies vom Verwaltungsaufwand so geringer ist. Dazu wurde das ja auch erfunden.
Ich würde einfach ASS-Team anschreiben und mitteilen, dass Du zwar kein Wunschkennzeichen wünscht, aber gerne das E-Kennzeichen hättest. Wird aber mit Bochumer-Kennzeichen ohne Wunschkennzeichen vermutlich schwer. Bei BO sind bei Verwendung von 2-Buchstaben danach nur eine 3-stellige Zahl möglich (das E braucht auch Platz). Mehr als achtstellig ist ein Kennzeichen normalerweise nicht.