Moooment, nur weil irgendetwas codiert wurde, ist es kaum möglich, Gewährleistungsansprüche zu verweigern!Denn erstens muss BMW dann auch erst mal hieb- und stichfest nachweisen, dass eine Codierung einer Funktion kausal zu einem Fehler und damit zum Wegfall eines Gewährleistungsanspruches geführt hat, so einfach ist das nun auch nicht.
das ist ein Irrtum!
Alleine schon der (Fremd)- Eingriff in die Codierung während der Garantie - und Gewährleistung ist ausreichend.
Ich habe mit ähnlich gelagerten Fällen beruflich zu tun und weiß wovon ich spreche.
Sollte es trotzdem Zweifel geben, ab zum Anwalt oder ein simpler Anruf bei BMW!
Es geht ja auch darum, sollte es zu einer softwarebasierenden Fehlfunktion eines Bauteils kommen und BMW stellt den Fremdeingriff durch eigene Fachleute fest ist BMW raus aus der Beweislast!
Ich denke diese Aussage sollte jetzt aber wirklich reichen.
Ganz Simpel ausgedrückt, Kauf Dir ein Handy und greife in die Software ein und dann reklamierst Du wegen eines anderen Defekts.