Gut zu wissen, dass es Teil des Service sein soll
Das ist keine Vermutung oder Behauptung; das ist Fakt. Das haben wir hier schon klar und unmissverständlich herausgearbeitet.
Daher muss sich ja jeder selber an der Nase packen, wenn die Plakette verweigert wird. Wer zur unabhängigen Werkstatt geht oder den Service selber macht, muss sicherstellen, dass die Vorgaben und Richtlinien des Herstellers eingehalten werden. Und wenn man sich die SIT ansieht, ist die Vorgabe, dies beim Service "Bremsflüssigkeit" zu kontrollieren, seit ca 2010 fester Bestandteil. Ich hab's auch nicht gewusst und bin deshalb einmal durchgerasselt. Jeder weitere EM bei der HU wäre in meinem Fall meiner Frechheit, Ignoranz oder Risikofreudigkeit zuzuschreiben.
Damit das nicht falsch verstanden wird: Nach exaktem Studium der Funktionsbeschreibung "Aktiver Fußgängerschutz" und den Erfahrungswerten meiner beruflichen Tätigkeit bin ich weiterhin der Ansicht, dass eine Klassifizierung als TCI (Time Change Item) für die Gasdruckfedern nicht angebracht ist. Jedenfalls nicht mit einer Ablaufzeit von 60 Monaten( über 120 Monate ließe ich mit mir verhandeln ... ). Das riecht für mich nach schlechten Dichtungen oder schlampiger Verarbeitung. Oder eben nach unversiegbarer Goldquelle. Mit dem Argument "Sicherheit" (egal in welcher Wortkombination) lässt sich immer (fast) alles rechtfertigen, ohne dass dir einer an die Karre pissen kann.
Und sobald der erste schwerverletzte Fußgänger einen Prozess anstrebt und der Sachverständige "abgelaufene" Gasdruckfedern entdeckt, wird es einen Shitstorm geben, der die ganze Gelddruckmaschine in Retrospekt rechtfertigt.
Ich persönlich sähe da eher die pyrotechnischen Teile des Aktiven Fußgängerschutzes als funktions- und zeitkritisch. Das wäre allerdings für uns Selbermacher problematischer ...
Gruß
Mike