Hallo Merlin!
Auszug aus dem Schatz der Nibelungen:
Zitat:
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Klimaleistungsprüfung
Vor der Klimaleistungsprüfung folgende Bedingungen einhalten:
1. | Diagnosesystem anschließen. Prüfung des Fehlerspeichers (keine Fehler im Fehlerspeicher). |
2. | Thermometer mit separatem Anzeigeelement an der Kopfstütze anbringen. Anzeigeelement aus dem Fahrzeuginnenraum nach außen verlegen. |
3. | Durchführung der Prüfung in geeignetem Werkstattbereich mit einer Umgebungstemperatur ab 18 °C. |
4. | Fahrzeugtemperatur sollte in etwa der Umgebungstemperatur der Werkstatt entsprechen. |
5. | Motor muss betriebswarm sein (gilt nicht für Elektrofahrzeuge). |
6. | ECO PRO Modus darf nicht eingeschaltet sein. |
Fahrzeuginnenraum aufheizen:
- | ”Klima-Taste” ist beim Aufheizvorgang nicht aktiviert |
- | Alle Seitenfenster und Türen schließen |
- | Umluftbetrieb einstellen |
- | Luftverteilungsmodus Fußraum und Entfrostung wählen |
- | Bei Fahrzeugen mit CID: Im Klimamenü (CID) im Reiter Luftverteilung 100 % Fußraum für Fahrer und Beifahrer und 100 % Entfrostung für Fahrer (dies gilt hier für Fahrer und Beifahrer) wählen |
- | Maximale Temperatureinstellung |
- | Maximale Gebläsestufe |
- | Motor starten (gilt nicht für Elektrofahrzeuge) |
Fahrzeuginnenraum abkühlen:
Bei einer Fahrzeuginnenraumtemperatur von 45 °C (gemessen an der Kopfstütze) den Klimakompressor über ”Klima-Taste” einschalten.
Bei Fahrzeugen mit MAX-AC-Taste:
- Aktivierung von MAX-AC (= maximale Kälteleistung)
Bei Fahrzeugen ohne MAX-AC-Taste:
- Maximale Kälteleistung einstellen durch folgende Schritte:
-
- Einstellung minimale Temperatur - Gebläseeinstellung maximal - Schichtung maximal kalt (4 blaue Balken) - Nur Belüftung geöffnet - Restliche Klappen schließen (Luftaustritt nur aus mittlerem Frischluftgrill links und rechts)
Nach 5 min beide Belüftungstemperaturen mit Thermometer zeitgleich messen (Frischluftgrill Mitte links und rechts). Die gemessene Temperatur muss ≤ 16 °C betragen und der Unterschied zwischen rechts und links darf nicht größer als 2 °C sein.
Bei Nichterreichung einer oder beider Temperaturvorgaben Klimaanlage absaugen. Abgesaugte Kältemittelmenge messen und mit der Sollfüllmenge vergleichen.
Prüfen, ob ein Kältemittelverlust vorliegt:
- Liegt ein zulässiger Kältemittelverlust vor, Kältemittelkreislauf mit der Sollfüllmenge befüllen.
- Liegt ein unzulässiger Kältemittelverlust vor, Kältemittelkreislauf auf Dichtheit prüfen. Nach Beseitigung der Undichtigkeit Kältemittelkreislauf mit der Sollfüllmenge befüllen.
- Liegt kein Kältemittelverlust vor, Fehlersuche mittels Druckmessung fortführen (nur bei Fahrzeugen mit ungeregeltem Klimakompressor bis Baureihe E46/E53 möglich).
Zitat Ende
Das hätte der nette Herr "Kommt doch kalt" eigentlich veranlassen sollen!
Gruß
Mike