Vorsicht mit diesem Dokument. Nur weil Felgen in diesem Dokument stehen heißt es noch lange nicht, dass der Tüv das anerkennt. In meinem Fall hatte ich das Problem, das laut diesem Dokument die 195/65 R16 WR für meinem 216d AT zugelassen sind. Allerdings Laut Fahrzeugschein aber nicht. Was in irgendwelchen Listen von BMW drinnen steht interessiert den netten TÜV-Prüfer nicht. In meinem Fall müsste von BMW erst eine Extra ABE besorgt werden, dass ich den TÜV bekommen habe.
Interessanter Fall. Dann muss ich das mal vorsichtshalber mit BMW klären.
Ich fahre ja nicht zum TÜV, sondern zur freien Konkurrenz (auch nicht DEKRA). Der Prüfer dort gibt immer die KBA-Nummer der Felge ein und wenn eine ABE für dieses Fahrzeug existiert, ist alles ok. Es gibt ja auch Leute, die eine Zubehörfelge montieren und die BMW Nabenkappe drauf klatschen.
Dann habe ich ihn mal gefragt, ob ich davon ausgehen kann, dass alle Grössen, die auf dem Aufkleber im Einstieg mit den Luftdrücken aufgeführt sind, für diese Fahrzeug zugelassen sind. Diese Frage hat er eindeutig mit "Ja" beantwortet, mit der Einschränkung "zum Zeitpunkt der Typgenehmigung des Fahrzeuges".
Macht für mich Sinn und bei allen drei Fahrzeugen in meinem Fuhrpark stimmt das auch mit dem überein, was im Dokument " Übersicht Reifen und Räder für Zulassung " aufgeführt ist.
In meinem F46 bedeutet das: Laut Tabelle keine Zulassung für die 19-Zöller, da 7-Sitzer >>>> Das Feld Luftdruck für die 19"er auf dem Aufkleber ist blank.
Mir dämmert da aber langsam was.
Ich rede natürlich nur von Original-BMW-Felgen.
So habe ich auch die Tabelle ausschließlich und immer interpretiert. Denn was als "Serie", "Sonderausstattung" und "Sonderzubehör" deklariert ist, kommt von BMW.
Frage: War die Felge, für die du eine ABE besorgen musstest, denn eine Original-BMW-Felge?
Gruß
Mike