Bisher wurden die Baujahre 2014, 2015, 2016 genannt.
Entweder tritt der Fehler erst nach 4 Jahren oder später auf, oder die Ursache wurde ab 2017 durch eine Änderung behoben. Das wäre noch interessant zu wissen, ob man für die 1300 Euro Materialkosten dann wenigstens ein verbessertes Bauteil bekommt oder nur die gleiche anfällige Konstruktion wie zuvor, die nach 4 Jahren wieder kaputt ist. Das wäre auf Dauer ein teurer Spaß.
Beiträge von Kompass
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Mein 225xe (mit Halogen-Schweinwerfern, produziert 03/2019) hat einmal die Fehlermeldung gebracht "Leuchtweitenregulierung defekt", als er erst wenige Wochen alt war.
Und tatsächlich haben die Scheinwerfer dann auch nicht auf das Drehrad reagiert.
Beim nächsten Start war aber die Meldung weg und die Funktion wieder gegeben.
Habe deswegen nichts weiter unternommen und werde es erst bei der Inspektion in einem Jahr ansprechen, außer es tritt vorher permanent wieder auf.Bei LED-Scheinwerfern muß man wohl unterscheiden: ab LCI haben die einfachen LED-Scheinwerfer keine automatische Leuchtweitenregulierung mehr - möglich, weil ihr Lichtstrom unter einem bestimmten Grenzwert bleibt und siedaher nicht vorgeschrieben ist. Wurde glaube ich im Forum schon mal beschrieben.
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Hallo,
ich habe mir den AT vor 1 Monat gebraucht gekauft, da waren bei einer vollen Aufladung nicht mehr als 35km zu schaffen. Heute bei guten 20 Grad hat er 38km geschafft... mal sehen wie sich das entwickelt. (Bj 10/18 mit 2700km gekauft und 700km bis heute gefahren)
Dein Wert ist allerdings schon mal nicht schlecht, d.h. es wird wohl nicht mehr so viel dazukommen. Ich habe den gleichen Akku und schaffe bestenfalls 40-45km, aber nur im Sommer ohne Lüftung. Unter ungünstigsten Umständen im Winter die Hälfte.
An deinem Auto finde ich schaurig-spannend, wieviel Wertverlust der Erstbesitzer hatte. Ich denke, es werden mehrere Euro pro Kilometer gewesen sein... -
Die Plakete beschert Dir ja eine bescheinigte Fahrzeugsicherheit für die kommenden 2 Jahre
...Der Zeitraum nach der Prüfung bleibt in der Verantwortung des Halters oder Fahrers, soweit ein Laie dazu in der Lage ist. Der Prüfer kann nicht zwei Jahre in die Zukunft schauen. Auch ein Haltbarkeitsdatum kann sich innerhalb der nächsten zwei Jahre ändern (durch Teiletausch innerhalb dieser Zeit).
Ansonsten, wenn der Prüfer für zwei Jahre Fehlerfreiheit bescheinigt und dann doch ein Sicherheitsmangel auftritt, wäre er dann haftbar? -
Ich würde es auch so sehen, dass der Prüfer nur den Zustand zu diesem Zeitpunkt bewerten darf. Also ggf. nur ein Hinweis im HU-Bericht darauf, dass das Datum in weniger als zwei Jahren abläuft, aber kein erheblicher Mangel.
Denn in der übrigen Zeit ist sowieso der Halter/ Fahrer für den einwandfreien Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich. Davon befreit ihn auch nicht eine erteilte Plakette! Und wenn der Hinweis klar im HU-Bericht steht, kann man sich auch nicht darauf hinausreden, dass man als technischer Laie das nicht erkennen könne.
Bei Taxen/Mietwagen beträgt die HU- Gültigkeit nur 1 Jahr. Müsste dann der Prüfer nur darauf achten, dass auch das Haltbarkeitsdatum nur dieses eine Jahr abdeckt?
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Einen Vergleich zwischen 225xe und Leaf finde ich interessant - die Autos sind gar nicht so unterschiedlich (z.B. Höhe), wie ich gedacht hatte.
Eine große Akku-Kapazität ist natürlich auch für den Kurzstrecken-Fahrer bequem, weil er seltener laden muss. Aber die Herstellung ist energieaufwendiger, daher wird die CO2- Einsparung gegenüber einem Verbrenner geringer. Daher sollten unter dem CO2- Aspekt nur die einen großen Akku kaufen, die auch wirklich die hohe Reichweite benötigen. -
Für so ein Fahrprofil ist ein BEV wirklich ausreichend und der Umstieg sinnvoll, wenn man auf die Höhe des Minivans und den Allradantrieb verzichten kann.
Nur statt eines Benzinmotors muß der Leaf einen schweren Akku "mitschleppen", der für dieses Fahrprofil eigentlich zu groß ist. -
Wenn ich meinen xe mal zurückgebe (Leasingende), wird er auch kein blaues Typ 2 -Kabel haben, und einen quasi ungenutzten Ziegel. Obwohl ich so häufig wie möglich lade.
Das Typ 2- Kabel war nämlich damals noch nicht serienmäßig, ich habe es selbst kaufen müssen, um die Ladesäule in meiner Nähe nutzen zu können. Der Ziegel ist für mich mangels Steckdose nutzlos, ließ sich aber nicht abbestellen. Hast du nicht auch das blaue Kabel selbst gekauft? Dann wirst du es wohl auch nicht mit dem Auto zurückgeben.
In deinem Fall, bei einem ehemaligen Dienstwagen, glaube ich aber auch eher an deine Vermutung mit dem nicht- Laden als an die theoretisch mögliche Nutzung einer Wallbox.
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Hmm. Ich habe damals die blaue Niere und Radnabendeckel kostenfrei abbestellt, damals hatte man noch die Wahl. Wenn man den eDrive-Schriftzug und das i-Logo auch hätte weglassen können, hätte ich es gemacht.
Und am allerliebsten hätte ich beim Hybrid das verchromte Auspuffendrohr abbestellt und ganz unsichtbar gehabt. Hat sich da auch was getan bei den 2020er Änderungen?
Was BMW da an Geld sparen könnte... obwohl, es würde durch die nötige Änderung des Heckstoßfängers wieder aufgefressen.Hat mal jemand den Link zum neuesten Prospekt als PDF parat? Ich finde ihn mal wieder nicht auf der BMW-Homepage, der ist immer gut versteckt.
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Also nur ein Missverständnis, was man unter "automatisch" versteht?
Der elektrische Antrieb wird zwar häufig bestellt, ist aber nicht selbstverständlich. Also hast du immerhin etwas
Und durch langes Drücken auf die Fernbedienung geht der Kofferraum auch aus der Ferne auf.