Ich würde es auch so sehen, dass der Prüfer nur den Zustand zu diesem Zeitpunkt bewerten darf. Also ggf. nur ein Hinweis im HU-Bericht darauf, dass das Datum in weniger als zwei Jahren abläuft, aber kein erheblicher Mangel.
Denn in der übrigen Zeit ist sowieso der Halter/ Fahrer für den einwandfreien Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich. Davon befreit ihn auch nicht eine erteilte Plakette! Und wenn der Hinweis klar im HU-Bericht steht, kann man sich auch nicht darauf hinausreden, dass man als technischer Laie das nicht erkennen könne.
Bei Taxen/Mietwagen beträgt die HU- Gültigkeit nur 1 Jahr. Müsste dann der Prüfer nur darauf achten, dass auch das Haltbarkeitsdatum nur dieses eine Jahr abdeckt?