Zertifikat zur Hochvoltbatterie

  • (Eindeutige, schriftliche) Garantiebedingungen sind wichtiger Bestandteil des Kaufvertrages zu diesem Zeitpunkt.

  • Wo stehen die vermuteten 70% für die "iPerformance" Plug-in-Hybride? (Also nicht i3/i8!)

    Der i8 ist doch auch ein PlugIn-Hybrid, technisch ein umgedrehter, getunter 225xe, denke ich.


    Schadet es eigentlich dem Akku, wenn man den Ladevorgang nicht abschließt und das Kabel schon bei z.B. 60% Ladung oder so abnimmt? Kann ja mal vorkommen, dass man schon losfahren muss und er eigentlich noch laden müsste.
    j.

  • Der i8 ist doch auch ein PlugIn-Hybrid, technisch ein umgedrehter, getunter 225xe, denke ich.

    Die Technik des i8 ist zwar ebenfalls ein Plug-In, ist aber der Produktlinie "i" zugeordnet, die andere Garantie-Bedingungen dem Kunden verspricht, siehe http://www.bmw.de/de/neufahrze…cken/auf-einen-blick.html. Der 225xe ist ein "i-Performance" mit "eDrive", siehe http://www.bmw.de/de/neufahrze…014/bmw-iperformance.html.

    Schadet es eigentlich dem Akku, wenn man den Ladevorgang nicht abschließt und das Kabel schon bei z.B. 60% Ladung oder so abnimmt? Kann ja mal vorkommen, dass man schon losfahren muss und er eigentlich noch laden müsste.

    Ist dem Akku total egal. (Es wäre sogar positiv für die Lebensdauer von Li-Ionen-Zellen, wenn der Ladungszustand nicht jedesmal auf Maximum und Minimum gehen müsste, siehe Rund um den Hochvoltspeicher des 225xe ff)

  • So, ich habe jetzt eine Seite von meinem Händler bekommen:
    "BMW Service
    BMW Battery Certficate für die Hochvoltbatterie - Leistungen und Bedingungen"

    Dort steht im wesentlichen:
    "

    1. Das BMW Battery Certificate für die Hochvoltbatterie des BMW Neufahrzeugs giIt für die ersten 1OO.OOO km des BMW Neufahrzeugs und endet, unabhängig von den gefahrenen Kilometern, spätestens sechs Jahre nach der erstmaligen Auslieferung oder der Erszulassung des BMW Neufahrzeugs, wobei der Jeweils frühere Zeitpunkt maßgeblich ist ("Zertifikatszeitraum'').


    2. lnnerhalb des Zertifikatszeitraums kann der Käufer die kostenfreie Beseitigung eines Sachmangels an der Hochvoltbatterie verIangen. Die Beseitigung kann durch den Einbau einer HochvoItbatterie neuer Generation erfolgen. Dadurch können sich unter Umständen einzelne technische Daten des BMW Fahrzeugs verändern, ohne das Fahrverhalten des BMW Fahrzeugs für die übliche Verwendung spürbar zu beeinflussen.
    "

    Punkt 3 gibt an, dass BMW die Abschleppkosten im Fall eines Sachmangels bezahlt. Punkt 4 gibt an, dass man die Leistungszusagen gegenüber der BMW AG oder von einem anderen von der BMW authorisierten Betrieb geltend machen kann. Punkt 5 sagt aus, dass die Leistungen auch bei Eigentümerwechsel Bestand haben. Punkt 6 zählt die Voraussetzungen wie regelmäßige Inspektionen, keine nicht herstellergenehmigten Änderungen, etc. auf. Wer also beispielsweise Teile einbaut, die der Hersteller nicht genehmigt oder Änderungen vornimmt, kann von den Leistungen ausgeschlossen werden. Das wäre dann m.E. auch eine Fahrradträgerkupplung.


    Was ein Sachmangel ist, wird nicht aufgeführt. Es wird also keine Mindestkapazität bei dem Battery Certificate aufgeführt.


    Im Zweifel kann also BMW AG selbst bestimmen, was das ist? Oder gibt es bei einem Hochvoltakku dazu Gerichtsurteile wie viel Kapazität der Akku noch haben muss, um sachmängelfrei zu sein?


    Generell scheinen mir die Leistungszusagen wesentlich schlechter als die der i3-Batterie zu sein. Bin gespannt, was wirklich passiert, wenn der Akku nach 1000 Ladezyklen, also evtl. schon nach 3 Jahren) massiv Leistung verliert.

  • Alles richtig, was Du schreibst,
    Nur,

    wenn der Akku nach 1000 Ladezyklen, also evtl. schon nach 3 Jahren) massiv Leistung verliert.

    ist nicht gesichert, ob 1000 oder xxxx Zyklen, 3 Jahre oder x Jahre.


    Genau diese garantierte Unsicherheit ist das, was dem Nutzer früher oder später widerfährt... :cursing: ...sofern ihn das Ende der Leasingfrist nicht rettet.

    Einmal editiert, zuletzt von planetti () aus folgendem Grund: Sorry, ich wollte keine bestimmte Zahl in die Welt setzen, deswegen habe ich die 3000 und die 6 in xxxx und x gebracht.

  • 1000 Ladezyklen habe ich geschrieben, weil man bei Li-Ion-Akkus normalerweise von 1000 Ladezyklen ausgeht, bevor diese massiv Leistung verlieren. Von 3000 Ladezyklen habe ich noch nicht gehört. Das wäre ja toll, denn dann würde der Akku bei den meisten 9 Jahre halten. Und dann bekommt man evtl. einen guten Gebrauchten für wenig Geld.

  • Guten Abend,


    an anderer Stelle habe ich im Zusammenhang mit dem geplanten Kauf eines gebrauchten Activ Tourer 225xe Hybrid nach einem Messwert für gebrauchte Hochvoltbatterien gefragt den man nutzen könnte um den Zustand der gebrauchten Batterie grob einschätzen zu können.


    Im Netz habe ich dann noche einmal nach den von BMW gewährten Grantieleistungen für den Hochvoltspeicher gesucht und habe diesen Beitrag dazu gefunden.


    Dieser Tage hatte ich auf Anfrage bei einem Händler die Auskunft zum Hochvoltakku erhalten, das man doch 8 Jahre Garantie hätte (es ging eindeutig um einen iPerformance Activ Tourer Hybrid) und man sich deswegen keine Sorgen machen sollte.


    Im Großen und ganzen würde ich das auch so mittragen (gut das mit den 8 Jahren hat er verwechselt), aber ich finde es schon merkwürdig das man bei den i-Fahrzeugen den Zustand des Sachmangels mit 70% beziffert und beim Hybrid Fahrzeug nur vom quasi ungeziehlten "Sachmangel" spricht den man im Ernstfall als Kunde nicht greifen kann.


    Die Angabe "70 % des ursprünglichen Wertes bei Auslieferung des BMW i Neufahrzeugs" ist aber auch etwas Schwammig, da der dann betroffe Kunde selbst, den 100% Ausgangswert des Akkus wohl selt kennt bzw. nachweisen kann ??
    Ich würde im Falle des iPerformance Activ Tourer Hybrid somit nur von einer nicht fest definierten Kulanz-Garantie-Leistung ausgehen (der Begriff Garantie ist mir schon bewußt..).


    Es liegt somit im Ermessen des Herstellers im Falle einer Reklamation die Garantieleistung zu erbringen.
    Eine eindeutiger Sachmangel wäre dann wohl der Totalausfall einer oder mehrerer kompletter Zellen.


    Meine VERMUTUNG wäre, dass die Lebensdauer des Hochvoltspeichers im iPerformance Activ Tourer Hybrid durch die Kombination von Verbrenner / Elektromotor / Hochvoltstartergenerator / kleiner Akku selbst für BMW sehr schlecht zu kalkulieren ist oder das eine höhere Anzahl der Fahrzeuge die mindetsens 70% Akkuleistung innerhalb der 6 Jahre schlicht nicht mehr erreichen und die Preiskalkulation für den Activ Tourer deutlich knapper gestaltet ist (so würde die Garantieleistung für BMW erwartbar teuer)??!


    Für die i-Modelle ist das "Battery Certificate für die Hochvolt-Batterie" ein eigenständiges Ausstattungsdetail mit dem Schlüssel 7AQ (SA7AQ).


    Hier die Bedingungen zur Zertifikats- Garantie Leistungsbeschreibung als Link von BMW:
    i-Modelle


    https://www.bmw.de/content/dam…f.asset.1511746110860.pdf


    Hybrid Modelle
    https://www.bmw.de/content/dam…f.asset.1511746113893.pdf


    EDIT:
    So schnell geht man der Sache auf dem Leim, ich habe nun den Begriff "Garantie" im meinem Text vorher und in meiner ERWARTUNG gestrichen. Es ist "nur" ein Leistungs-Certificat und man ist schnell dabei zu glauben man habe eine Garantie (also etwas vermeintlich relativ Sicheres).



    Viele Grüße,
    Thomas

  • Ja, ich hatte das sogenannte Batterie-Zertifikat auch erst nach dem Kauf nach Nachfrage beim Händler bekommen.


    Ich war vorher davon ausgegangen, dass es zumindest so gut wie das beim i3 ist. Leider ist das nicht der Fall. Selbst wenn nach einem Jahr nur noch 50% der maximalen Batteriekapazität bereitstehen würde, kann man keine Reparatur bei BMW verlangen. Das ist für einen Plugin-Hybrid schon ziemlich schlimm.


    Schade BMW.