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  2. BMW F45 Active Tourer Forum (2014-2022)
  3. F45 - Allgemeine Themen

GT Crash

  • supercopa
  • 7. Februar 2016 um 15:58
  • Gast
    Gast
    • 13. Februar 2016 um 17:45
    • #21

    man wird für (fast) null keinen neuen bekommen, auch wernn der alte noch recht frisch war. auf jeden fall wird pro gefahrenen kilometer ein abzug fällig und zwar in höhe von 8cent/km alternativ ein abzug von 1 prozent/1000 km
    neu ist das auto nur bis 1000 km. die gerichte urteilen allerdings sehr unterschiedlich:

    Neuwertigkeit bejaht bei:
    • 972 km, 1 Monat, 10 Tage (KG VerkMitt. 94, 93)
    • 943 km, 3 Monate (OLG Karlsruhe NJW-RR 86, 254)
    • 1.894 km, 1 Monat, 10 Tage (KG VerkMitt. 90, 92)
    • 2.468 km, ca. 2 Monate (OLG München DAR 83, 79)
    • 1.522 km, ca. 7 Wochen (LG Fulda DAR 2000, 122).

    Neuwertigkeit von Pkw/Kombis wurde verneint bei:
    • 813 km, ca. 8 Wochen (OLG Nürnberg NZV 94, 430)
    • 850 km, 2 Monate, 10 Tage (OLG Hamm DAR 94, 400)
    • 1.157 km, 8 Wochen (OLG Hamm zfs 88, 39)
    • 1.282 km, 2 Monate (KG NZV 91, 389)
    • 1.400 km, 5 Wochen – mit Jahreswechsel – (OLG Hamm OLG-Report 94, 183)
    • 1.748 km, 4 Wochen (OLG Bamberg NJW 72, 828)
    (weitere Beispiele bei Berr, DAR 90, 313 ff.)

    faustformel für "neu": 1 monat oder 1000 km. abweichungen sind ermessenssache des richters da bist du "in gottes hand".

    das und mehr findest du auf
    https://www.iww.de/va/archiv/unfa…en-basis-f43459
    die urteile sind wie gesagt widersprüchlich,
    du kannst glück haben 2.468 km, ca. 2 Monate (OLG München DAR 83, 79) neu
    oder pech 1.748 km, 4 Wochen (OLG Bamberg NJW 72, 828) nicht neu


    die versicherung wird in so einem fall immer druck ausüben. habe ich bei einem unfallfluchtschaden im oktober erlebt. die regulierung von mickrigen 1400 euro dauerte 12 wochen und ich habe einen anwalt einschalten müssen. mach dich auf zermürbenden briefwechsel gefasst. auch mit anwalt ist das nervig. da werden mit sicherheit gutachten von dir verlangt oder von der versicherung zu deinen ungunsten vorgelegt. und solange das dauert kannst du kaum was ohne finanzielles risiko planen. was günstiger gewesen wäre weiss man immer erst hinterher.

    wenn man einen etwa gleichwertigen gebrauchten nimmt, ggf mit wertausgleich, wird die versicherung meiner ansicht nach schneller regulieren, weil dann zb der mehrere wochen lang benötigte ersatzwagen rausfällt. das kann dein vorteil sein.

    nachtrag: bei der ermittlung der schadenshöhe wird die gegnerische versicherung mit sicherheit den KVA einer an die versicherung gebundenen werkstatt vorlegen, der immer deutlich unter dem der eigenen (BMW)werkstatt liegt. dann muss man sich streiten welcher denn nun gilt. auch das kann dauern. bei mir (s.o.)waren das immerhin gut 150 euro. ich hab nachgegeben, weil das auto schon über 10 jahre alt war und eh verkauft wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Gast (13. Februar 2016 um 17:51)

  • supercopa
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    • 13. Februar 2016 um 18:10
    • #22

    Danke für die Info !

    Ist halt schade. Aber ich bekomme 26% Rabatt beim S-Max den ich dann volle Hütte ausstatte. Werde aber unseren GT nie vergessen !

    Bei BMW haben Sie mir 18% über Schwerbehinderung angeboten ( Zur Info ) :)

  • Gast
    Gast
    • 13. Februar 2016 um 19:00
    • #23

    jo kenn ich, bin nach OP auch auf 50 prozent SB.
    aber überlege dir das genau: nach einem BMW wirst du mit dem ford niemals (niemals!!) glücklich werden! ich kam vorhin von einer ausflugsfahrt zurück, landstraße, kurven, und beim aussteigen war ich traurig dass es vorbei war. nie zuvor hat mir autofahren so eine freude gemacht wie im 218i! und das mit "nur" 136 PS, das auto ist geradezu gierig nach speed und kurven.
    geile fuhre, ums mal drastisch auszudrücken :)

  • supercopa
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    • 13. Februar 2016 um 19:17
    • #24

    Ist mir klar, aber ich verliere in 3 Monaten mit Wertminderung 5000,00€ auf sowas habe ich keine Lust. Den Verlust habe ich auch in 3 Jahren wenn ich ihn verkaufe oder mehr. Das Risiko mit einem zweiten Schaden ist mir zu groß.

  • Gast
    Gast
    • 13. Februar 2016 um 20:01
    • #25

    5000 verlust? ?? nach 3 monaten?? nie im leben!! da versucht wohl jemand dich übelst über den tisch zu ziehen. die versicherung muss dir die reparatur komplett(!!) bezahlen, da kommst du, ok du hast dann einen unfallwagen, +/- null raus. die voraussichtliche wertminderung gibts dann noch obendrauf.
    für die zeit der reparatur gibt es den anspruch auf ein ersatzfahrzeug (eine klasse tiefer ohne abzug), wenn du verzichtest, oder dir bei einem freund eins leihen kannst, kannst du über nutzungsausfall-entschädigung für diese zeit ebenfalls noch was rausziehen.
    oder du bekommst ein gleichwertiges fahrzeug. ob das bei einem ford volle hütte so einfach geht ist die zweite frage. wahrscheinlich wird die versicherung nur eine gleichwertige ausstattung und motorisierung akzeptieren. auf jeden fall kannst du dich auf probleme einstellen. die werden dich mürbe machen wollen.

    woher ich das weiß ? ich war mal nebenberuflich für eine versicherung tätig. da habe ich in den fortbildungen eine menge gelernt und weit hinter die kulissen schauen können.

    nimm dir auf jeden fall !!!! einen anwalt, der auf verkehrsrecht spezialisiert ist. das lohnt sich, und am ende zahlt in so einem klaren fall sowieso der gegner. vielleicht wirst du es vorlegen müssen, aber es lohnt allemal. ohne anwalt hätte ich meinen schaden auch nicht so schnell bekommen, da musste erst mit dem aufsichtsbehörde und den voraussichtlichen entzug der fahrerlaubnis wegen nichteignung gedroht werden (war ein opa von über 90). ein anwaltliches schreiben und ggf klagedrohung zieht immer. glaub mir, versicherungen lehnen immer erst mal ab,oder machen ein sch*** angebot, hoffen dass der anspruchsberechtigte keinen nerv hat, und liegen dabei oft richtig.

  • itfreak
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    • 13. Februar 2016 um 20:27
    • #26

    Wieviel % hat man dir denn angeboten für einen neuen ?
    (Oder darf ich das öffentlich nicht fragen ??)

  • itfreak
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    • 13. Februar 2016 um 20:48
    • #27

    Ah hatte die Rechnung oben nicht gesehen.
    Geht aber auch problemlos ohne SB.
    Wartezeit beim mir 5 Wochen !
    ( ok ich warte noch, aber Termin diesen Monat ist FIX )

  • supercopa
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    • 13. Februar 2016 um 20:55
    • #28

    Hab doch bereits alles beim Anwalt. Bin doch seit 12 Jahren Autoverkäufer :) Kenn mich damit schon aus. Leider zahlt der BMW Händler ( 2 ) nicht meine Wunschsumme. Rabatt über 18% ohne SB wie soll das gehen und wo ? Gerne auch per PN evtl. nimmt ja der Händler mein Auto :thumbsup:

  • Gast
    Gast
    • 13. Februar 2016 um 22:01
    • #29

    aaalsso. man kann vieles konstruieren. (ich weiss gar nicht wieso ich mich da so reinhänge gggg).
    zum beispiel wenn die gegnerische versicherung die sache mit absicht in die länge zieht. du kannst dir dann für die zeit einen gebrauchten kaufen und dann verkaufen und den verlust in rechnung stellen, du kannst einen ersatzwagen nehmen, vollkommen legal, denn die verzögerung hast nicht du zu verantworten. eben alles das die versicherung zu rascher regulierung motiviert.
    wenn dein anwalt auch nur ansatzweise phantasiebegabt ist kann er der versicherung durchaus ans bein p******* bzw deren risiko deutlich vergrößern. mögen die gar nicht.
    öffentlichkeit ist auch etwas das die versicherungen scheuen!
    MUT!!

  • supercopa
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    • 13. Februar 2016 um 22:59
    • #30

    Der Schaden liegt doch bereits vor. Denke nicht das er das durchbringt. Hab gerade 3 Händlern ne Email geschrieben.

    Wenn sich bis Montag keiner meldet muss ich wohl BMW leider tschüss sagen :(

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