• Der 220dx Luxury ist ein cooles Teil. Verstehe dein M-Wunsch ,aber ich bin mit der Maschine usw. Sehr zufrieden

    BMW GT220dx M-Sport Glaciersilber Oktober 2015
    :evil: ...Rock or Bust... :thumbup: 24'000km und 6.1l ist doch nicht so übel!
    Greetz Tom

  • Man kann nicht alles haben. Habe heute noch einiges aushandeln können :thumbup:


    1 X Service-Inklusive, Satz WKR 478 zum Vorteilspreis von 500,00€ , Ladekantenschutzfolie, Volltank und 180€ Rückstellung zum Vertragende.


    Andienungsrecht hab ich mir auch geben lassen. Evtl. ist das Ding ja mehr Wert und ich kann Ihn verkaufen mit etwas Gewinn :D


    Nächste Woche hole ich das Teil ab.


    :evil:

  • Andienungsrecht hab ich mir auch geben lassen. Evtl. ist das Ding ja mehr Wert und ich kann Ihn verkaufen mit etwas Gewinn :D

    Du meinst, Du hast Dir eine Kaufoption einräumen lassen, oder?


    Ein Andienungsrecht ist nämlich sehr problematisch bei Leasingverträgen. Erstens, was ja allgemein bekannt sein dürfte, ist wenn der Leasinggeber dir das Fahrzeug andient, bist du verpflichtet es zu kaufen. Die Entscheidung der Andienung liegt beim Leasinggeber und nicht beim Leasingnehmer.


    Zweitens, was viele nicht wissen:


    Wünscht der Leasingnehmer den Erwerb des Leasingobjekts zum kalkulierten Restwert, liegt dieser aber zum Zeitpunkt des Vertragsablauf tatsächlich höher, argumentieren Leasinggesellschaften meistens – mit Erfolg – wie folgt:
    Beim Verkauf des gegenständlichen Leasinggegenstandes muss zur Ermittlung des Kaufpreises vom Zeitwert des Objektes ausgegangen werden. Der im Vertrag angegebene Restwert stellt lediglich einen kalkulatorischen Wert dar, von dem beim Vertragsabschluss angenommen wird, dass er dem Zeitwert bei Vertragende in etwa entsprechen wird. Ein Anrecht des Leasingnehmers, den Leasinggegenstand zum kalkulierten Restwert zu erwerben, wäre gemäß Leasingerlass steuerschädlich und ist daher auch ausgeschlossen.

    Im Teilamortisationserlass vom 22. Dezember 1975 - IV B 2 - S 2170 - 161/75 (EStH 1994, Anhang 21 III) heißt es ausdrücklich:
    „Der Leasinggeber hat jedoch die Chance der Wertsteigerung, weil er sein Andienungsrecht nicht ausüben muss, sondern das Wirtschaftsgut zu einem über dem Andienungspreis liegenden Preis verkaufen kann, wenn ein über dem Andienungsrechtspreis liegender Preis am Markt erzielt werden kann.“
    Auf Grund dessen hat es der Leasinggeber in der Hand, ob er nach Ablauf der vereinbarten Grundmietzeit die Chance der Wertsteigerung wahrnimmt oder dem Leasingnehmer das gegenständliche Objekt zum kalkulierten Restwert andient. Ausschließlicher Entscheidungsfaktor ist dabei die jeweilige Gegebenheit des Marktes. Dem Leasingnehmer steht demgegenüber in keiner Weise ein Optionsrecht zu, das Leasingobjekt käuflich zu erwerben.


    Quelle

  • Ist risikoloses Andienungsrecht vereinbart, kann nach Ablauf der Leasingzeit der Leasingnehmer nach Andienung durch den Leasinggeber das geleaste Fahrzeug zum kalkulierten Restwert xxx inkl. MwSt. käuflich erwerben.


    Macht der Leasingnehmer von einer Kaufandienung keinen Gebrauch, haftet er dem Leasinggeber nicht für den Minderverkaufserlös. Es findet dann lediglich eine Abrechnung der Kilometer bla bla bla statt.


    Laut meinem Vertrag von heute :rolleyes:

  • Du hast wenigstens nach all den Strapazen eine gute Lösung gefunden.
    CONGRATS! Das ist nicht immer so...meistens, denke ich.


    Enjoy it! Du wirst sicher Freude haben !

    BMW GT220dx M-Sport Glaciersilber Oktober 2015
    :evil: ...Rock or Bust... :thumbup: 24'000km und 6.1l ist doch nicht so übel!
    Greetz Tom