KFZ-Steuer für 225e Hybrid, Zulassung 2022

  • Ich habe am 5. Dezember 2022 einen 225e Hybrid zugelassen. Natürlich, wie gefordert, mit Laschrift-Erlaubnis für die KFZ-Steuer.

    Laut Steuerbescheid war das Auto bis 31.12.2025 steuerbefreit. Nun habe ich für das laufende Jahr eine Mahnung bekommen über 27,00 € (die ich unverzüglich beglichen habe).

    Ich habe mich natürlich gefragt, warum trotz Einzugsermächtigung keine Lastschrift erfolgte und ich daher eine Mahnung bekam. Das zuständige Hauptzollamt teilte mir auf Anfrage mit, dass eine Einzugsermächtigung erlischt, wenn sie mehr als 36 Monate nicht aktiv war. Wer weiß denn sowas - ich jedenfalls nicht. X(

    PS: Bitte daran denken, neue Ermächtigung erstellen - oder frühzeitig genug überweisen.

  • Mahnung: ja - Säumniszuschlag: nein. Hätte ich aber - rechtlich gesehen - wohl bezahlen müssen.

    Es müssen ja zig-tausende Autos betroffen sein: Alle, die bis Ende 2025 für mehr als 3 Jahre steuerbefreit waren - auch nicht nur BMW und die nichts wussten von der 36 Monatsregel bei der Lastschrift.

    Die 27,00 € sind die zu zahlenden Steuern für 2026 (ca 11 Monate von 30,00 €).

  • Säumige KFZ Steuer ist für den Zoll Kleinkram.

    Den Säumniszuschlag von überfälliger Einfuhrumsatzsteuer oder Zölle, den Importeure von Waren verursachen, geht Monat für Monat in die Millionen.

  • Hab's auch bekommen (und bezahlt). Das ist mal wieder typische Bürokratie in Deutschland: anstatt einen Schrieb (oder gar Email!) zu bekommen, das bald etwas fällig ist mit einer IBAN drauf und einem SEPA Mandat als Option kommt einfach so ein Wisch ohne jegliche Option wie man das in Zukunft vermeiden kann!

  • Hab's auch bekommen (und bezahlt). Das ist mal wieder typische Bürokratie in Deutschland: anstatt einen Schrieb (oder gar Email!) zu bekommen, das bald etwas fällig ist mit einer IBAN drauf und einem SEPA Mandat als Option kommt einfach so ein Wisch ohne jegliche Option wie man das in Zukunft vermeiden kann!

    Hallo mf23,

    ich muss Dir 100 %-tig zustimmen. Meines Wissens kann man in D ein KFZ nur zulassen, wenn man dem Lastschriftverfahren zustimmt. Ich habe inzwischen mit mehreren Leuten gesprochen: Nicht einer davon hat gewusst, dass nach 36 Monaten Inaktivität die Ermächtigung ungültig ist. Also wäre ein Schreiben mit Hinweis darauf von Nutzen gewesen.

    Im Übrigen ist es quasi nötig, eine neue Ermächtigung zu erteilen. Sonst (wenn man nicht selbst daran denkt) wird es kurz nach dem Datum der Zulassung (z.B. 4.12. ) wieder eine Mahnung geben, die dann diesmal wahrscheinlich noch mit Zuschlag versehen wird.

    Das Formular "SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer" kann man beim zuständigen Hauptzollamt erhalten. In der Mahnung steht dieses HZA ganz oben links unter dem Wort "Bundeskasse".

  • Das ist nicht richtig.

    HZA und Bundeskasse sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

    Das HZA ist die örtlich zuständige Behörde. An diese sind Nachfragen zu richten.

    Die Zahlung muss auf das Konto der Bundeskasse erfolgen.


    Bundeskasse und HZA sind verschiedene Behörden.