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  3. Hybrid - BMW 225xe Active Tourer Themen

Wirtschaftlichkeit 225Xe Gedanken?

  • Otto2705
  • 10. Februar 2018 um 12:30
  • Philiboy
    Anfänger
    Reaktionen
    17
    Beiträge
    51
    • 27. Februar 2018 um 13:01
    • #11
    Zitat von Otto2705

    Hallo
    Ich bin neu im Forum und ich möchte Euch mal an meinen Gedanken teilhaben lassen.
    Zur Zeit fahre ich einen 218i 2er Aktivtourer. Denn werde ich im November zurüchgeben. Da mein Fahrprofil zum Job 22km hin und zurück Einkaufen 6km, zum Bahnhof 4km gut zum 225Xe passen würde habe ich mit den gedanken gespielt so ein Auto zu nehmen.
    Ich habe mich im Netz über die Lademöglichkeiten informiert. Ich wohne in einen Mehrfamilienhaus und benötige noch einen Stromanschluss auf meinen Tiefgaragen platz.
    Ich habe eine Elektrofirma beauftragt mir ein Angebot zu erstellen.
    Mein Hauptsicherungen sind 3x35A. Die Sicherungen würden gegen 3x50A ausgetauscht werden. Dann ein 32A FI Schalter und 5x6mm ca. 30 m zum Tiefgaragenplatz.
    Ich denke an Später deshalb ein 5adriges Kabel für 400V und einen grösseren Querschnitt.
    Die Kosten vom Elekriker sind ca. 1300 Euro.
    Ich würde eine Wallbox ABL11kw für 819 Euro auswählen. Wenn ich alles zusammenrechne komme ich auf 2100 Euro Investition die ich zahlen muss.
    Ich könnte eine andere Wallbox, oder nur ein 3 adriges Kabel verlegen, ein billigeres Angebot vom Elektriker einholen usw.
    Wenn ich die 2100 Euro Investition durchrechne :
    Mein Verbrauch 218i 7 Liter Spritkosten 1,35 Euro pro Liter sind das 9,45 Euro pro 100km geteilt durch 2100Euro komme ich auf eine Reichweite von 22000km.
    Warum soll ich jetzt einen 225Xe nehmen????? Stromkosten für den 225xe sind noch nicht dabei. ?(?(?(
    Hat jemand ähnliche gedanken? Oder sagt einer Du spinnst ja das ist nicht richtig.
    Auf eure Meinung bin ich gespannt?
    Vielen Dank.
    Otto

    Alles anzeigen

    Meine Gedanken zu Otto 2705...

    1. Der XE225 ist ein dynamischeres Auto als der 218i.

    Deshalb ist der Unterschied nicht aus ökologischen oder ökonomischen Gründen zu suchen.

    2. Der XE225 hat eine Power, die durchaus mit dem Fahrspass von Fahrzeugen mit 200-250 PS (Allrad) zu vergleichen ist.
    der XE225 verbraucht aber im Vergleich zu diesen deutlich weniger (wenn man eine Steckdose hat), ansonsten ist der Verbrauch immer noch ETWAS geringer als bei den Verbrennern.

    Bei der Anschaffung ist (zumindest bei mir) der XE225 nicht teurer gewesen, als ein vergleichbar ausgestatteter 218i und hat
    Allrad und mehr Beschleunigungspower, eleganteres (Elektrofahren), sensationelle Standheizung (und Klima) und ein geiles IMAGE!
    Einfach mehr Autospass!

    Natürlich überlege ich auch ....schon wenn ich ein zusätzliches TYP 2 Kabel kaufe....wieviel muss ich dafür kostenlos laden?!? um die >200,--€ zurück zu sparen?!?
    Geschweige denn bei der Anschaffung einer Wallbox?!? Hole ich in 3 Jahren nicht rein.
    Muss man wenn überhaupt, langfristig sehen.

    Bisher konnte ich fast überall wo ich hingefahren bin, (per Haushalts-Steckdose) auch dort aufladen.
    (Privat und Firma sowieso!)
    Ich würde dieses Hybrid-konzept vom XE225 jedoch, auch ohne jegliche Fremd- oder Eigen-Lademöglichkeit nutzen... ökologisch natürlich Unsinn ... aber vom Fahrspass her, ist dieses Konzept einfach voll geil!
    Und die 17-29km (je nach Aussentemperatur) rein elektrisch fahren zu können (natürlich nur nach externer Aufladung).... ist die Sahne oben drauf!

  • Yerfg
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    118
    Beiträge
    357
    • 3. März 2018 um 13:48
    • #12

    Zu Otto2705, 10.Feb 2018, 1:

    Zum Thema Tiefgarage und Stromanschluss anbei ein Link und alternativ der Artikel per Anhang.

    Laden im Garagenkeller verboten
    Eine Bundesratsgesetzesinitiative sollte helfen, das Installieren von Wallboxen in Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern zu erleichtern. Doch nichts ist…
    www.vdi-nachrichten.com

    Yerfg Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • Thelen.Peter
    Gast
    • 3. März 2018 um 14:03
    • #13

    na ja...ich sage mal so .....
    bei einer GEMEINSCHAFTS - Sache, wie Garage z.b. braucht eben alles eine Genehmigung der Gemeinschaft.
    Das hat jetzt nix mit der Elektromobilität zu tun.

    Anders ist es bei einem zugewiesenem (Aussen) - Parkplatz mit Sondernutzungsrecht. Dieser muss dann auch in der Teilungserklärung so ausgewiesen sein. So wie bei uns z.b ;)
    Ich habe mir einen Anschluss gelegt und brauchte niemanden fragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Thelen.Peter (3. März 2018 um 14:10)

  • bmwralli
    Gast
    • 3. März 2018 um 14:57
    • #14

    @Yerfg
    Dass der alte Gesetzesentwurf erneut vom Bundesrat zur Entscheidung an den Bundestag weitergeleitet wurde war mir schon länger bekannt. Dummerweise passiert da erst mal nichts. Ich habe die Abgeordneten meines Wahlkreises (aller vertretenen Parteien) angeschrieben, mit der Bitte mich über den Stand zu informieren. Das war vor 4 Wochen. Wie aber nicht anders zu erwarten kommt von keinem eine Reaktion. (Ich hab mein Mandat, lieber Bürger lass mich die nächsten vier Jahre in Ruhe!).
    Ende März ist unsere Eigentümerversammlung, mal schauen, was meine Miteigentümer sagen. Nach geltendem Recht brauche ich ja die Zustimmung Aller. Aber wenn's nicht klappt, Eine separat abgesicherte Schukosteckdose habe ich an meinem Stellplatz.

  • bmwralli
    Gast
    • 3. März 2018 um 15:05
    • #15

    @'Peter
    In der Schlussfolgerung irrst du. Macht aber nichts, wenn deine Miteigentümer nicht gemeckert haben. Auch auf einem Außenstellplatz handelt es sich bei dem Bau einer Ladestation um eine bauliche Veränderung. Und dafür brauchst du nach § 22 WEG die Zustimmung aller Miteigentümer.
    Das gilt auch, wenn du im Rahmen eines Sondereigentums das alleinige Nutzungsrecht daran zusteht, was auch per Teilungserklärung festgeschrieben ist.
    Bei uns ist das nicht anders, mit dem kleinen Unterschied, dass mein Stellplatz halt im, und nicht außerhalb des Hauses ist.
    Auch ich habe einen festen Stellplatz, der in der Teilungserklärung besonders aufgeführt ist und ein eigenes Grundbuchblatt hat. Das alleinige Sondernutzungsrecht liegt bei mir. Dennoch darf ich keine baulichen Veränderungen durchführen, ohne Zustimmung aller Miteigentümer.

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