Der erste Monat

  • @wolvie
    ... sehr gut beschrieben, :thumbsup: deckt sich mit meinen beruflichen Rechtskenntnissen.

    Im Sommer und schönes Wetter sowie Urlaub - das Mercedes E 350er-Cabrio ;)
    Für tägliche Fahrten im Nahbereich - den BMW 225xe seit 09/2017 und das Facelift-Modell seit 4/2019 <3


    Angaben für 100 km
    1.000 km: Benzin: 3,4 l / LCI 1,7 l - Strom: 12,3 kWh / LCI 13,3 kWh
    10.000 km: Benzin: 3,2 l - Strom: 11,9 kWh

  • Wenn ich mit dem vollen oder leeren Einkaufwagen zu meinem geparkten Pkw fahre, zahlt bei einer Beschädigung die Privathaftpflicht, da diese Handlung nicht in Verbindung mit meinen Fzg. steht.
    Anders sieht es aus, wenn ich mein Fzg. belade oder der leere Einkaufswagen an meinen Fzg. steht, um zB. leere Flaschen einzuladen. Rollt er jetzt weg, zahlt die Kfz.-Haftpflicht.

    Also, ich rekapituliere mal, wenn ich auf dem Supermarktparkplatz mit dem Einkaufswagen unterwegs bin und keine "Handlungen" mit meinem geparkten Auto durchführe, zahlt bei einem Schaden mit dem Einkaufswagen die Privathaftpflichtversicherung.
    Sprich, ich quetsche mich mit dem Einkaufswagen zwischen zwei Auto durch um z. B. von meinem Auto zum Verkauf zu gelangen, beschädige dabei eines von beiden Fahrzeugen.

    Gruß RR


    Wenn ein unordentlicher Schreibtisch einen unordentlichen Geist repräsentiert, was sagt dann ein leerer Schreibtisch über den Menschen, der ihn benutzt aus?


    Albert Einstein ^^

  • @rr050665


    So isses!


    Bist du nur mit dem Einkaufswagen unterwegs => Privathaftpflicht


    Hast du aber schon den Autoschlüssel in der Hand um dein Fahrzeug zum Beladen zu öffnen gilt das als "Betrieb eines Kfz" und damit ist für Schäden die Kfz-Haftpflicht dran (Kann uns ja im Zeitalter der Komfortöffnung nicht mehr passieren :D:D:D )