Sofele, hatte heute mit einem Sachverständigen welcher theoretisch gesehen Geschweißte Karrosen abnehmen darf wegen verkehrssicherheit und einzelstückanfertigung etc ein gespräch wegen dem Reifenindex sprich Traglast und Speedindex.
Es muss das Kürzel sein in kombination mit der Tragfähigkeit wie sie im schein steht
Der Sicherheitsaufschlag zählt nach wie vor.
Nur bei Motorradreifen ist es anderst, da gibts aber wieder gesonderte richtlinen etc.
Um es kurz und knapp zu sagen
Im schein ist V dann muss auch V auf dem Reifen sein
Nach Höchstgeschwindigkeit darf und soll man nicht gehen!
Ist ein Trugschluss da es etwas wegen der Belastung des Reifens zu tun hat zwecks erwärmung und umformung beim Betrieb.
Beispiel 100V
Die 100 ist in Kombination mit dem V zu sehen
Die Traglast nimmst bei 240 zu Prozent X ab
deswegen 100 damit dann wenn sich alles erwärmt hat etc die traglast immernoch ausreichend ist.
Wenn man jetzt THEORETISCH gesehen einen Y reifen nimmt mit etwas weniger traglast wäre es THEORETISCH INDENTISCH mit dem V reifen während der Fahrt.
Wurde mir schön vorgerechnet von diesem Netten Herren. aber ist halt sehr viel theorie gewesen.
Wie erwähnt, was im Schein steht ist Pflicht und daran lässt sich nicht rütteln beim Sommerreifen zumindest.
Bei Winter darf es kleiner sein, muss jedoch der Aufkleber rein