Hab grad nochmal nachgeschaut, meiner ist 09/2018...![]()
Das war damals die Antwort meiner Zulassungsstelle ( Dachau) auf die Frage ob ich ein E-Kennzeichen bekomme, hatte denen vorab die CoC Papiere geschickt.. :
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein extern aufladbares Hybridfahrzeug. Damit dieses ein E-Kennzeichen bekommt, ist die Vorgabe, dass es eine Mindestreichweite von 40 km (seit 01.01.2018) innerorts hat.
Das Fahrzeug hat allerdings nur eine Reichweite von 38 km. Diesen Wert finden Sie unter 49.5.2.
Alternativ bekäme es ein E-Kennzeichen, wenn der CO2 Ausstoß unter bzw. bei maximal 50 g/km liegen würde. Dies ist allerdings ebenfalls nicht gegeben.
Daher hat das Fahrzeug keine Berechtigung auf ein E-Kennzeichen.
Mit freundlichen Grüßen