Beiträge von Felixaltmann

    Habe das Gleiche Thema bei uns einmal angesprochen und die örtliche Brandschutzkammer angesprochen. Hier die Antwort.


    Ist die Info aus Hessen




    Sehr geehrter Herr Altmann,



    für die Installation von Ladestationen für PKW in Tiefgaragen existieren in der Tat




    keine erhöhten Anforderungen.




    Auch wenn das Gebäude zu einem Sonderbau zählen würde, z.B, wenn die Tiefgarage >1000 m² Grundfläche




    aufweist, sind die Ladestationen nach wie vor nicht genehmigungspflichtig und dürfen installiert werden.




    Ihre Recherchen zu diesem Thema bestätigen somit diese offizielle Haltung zur Sicherheit von




    Ladestationen in Tiefgaragen.









    Mit freundlichen Grüßen







    Dipl.-Ing. Kai Streit








    Techn. Angestellter
    Wissenschaftsstadt Darmstadt
    Bauaufsichtsamt
    Bessunger Straße 125
    64295 Darmstadt
    Tel.: 06151/132641
    Fax.: 06151/132888
    E-mail: kai.streit@darmstadt.de
    Internet:http://www.darmstadt.de











    >>> Bauaufsicht 30.05.2018 13:19 >>>







    >>> "Altmann, Felix" <Felix.Altmann@roeder.aero> 30.05.2018 13:08 >>>




    Sehr geehrte Fr. Kreuzer,








    wir haben ein Mehrparteien Domizile (>30 Parteien) mit Sammeltiefgarage im Darmstadt Arheilgen Neubaugebiet (Glockengartenviertel).




    Bei der gestrigen Eigentümerversammlung wurde das bereits angeschnittene Thema „Nutzung von Elektroautos sowie Erstellung der entsprechenden Infrastruktur“ erneut zum Thema gemacht.








    Die 4 Haus Anlage wurde 2007 im Neubaugebiet Glockengartenviertel (Arheilgen) errichtet. In der Diskussion kamen einige Fragen auf, zu denen leider keine Antwort gegeben werden konnte.








    Daher erlaube ich mir an Sie heranzutreten.








    Eine grundlegende Frage wäre die folgende…








    Ändern sich die Brandschutzbestimmungen einer Sammeltiefgarage (Stand 2007) durch die Nutzung/Abstellen sowie Installation einer Ladeinfrastruktur im Vergleich zu einer Tiefgarage, die NUR mit konventionellen Fahrzeugen, sprich Verbrennungsmotor, betrieben wird?








    Ich habe selbst ein wenig geforscht und habe folgendes dazu gefunden. Bitte korrigieren Sie mich, falls dies nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht.





    • Brandschutz gibt es eine EU-Regelung - die UNECE R 100

    (Regelung Nr. 100 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE)—Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der besonderen Anforderungen an den Elektroantrieb [2015/505])




    In dieser Regelung sind folgende Punkte maßgeblich festgehalten:




    o   Durch den Ladevorgang entstehen bei Elektrofahrzeugen keine zusätzlichen Gefahren.




    o   Eine besondere Anordnung der Stellplätze für Elektrofahrzeuge ist nicht erforderlich.




    o   Eine gesonderte elektrische Trennstelle zur Abschaltung durch die Feuerwehr ist nicht erforderlich.




    Auch einzelne Bundesländer haben dieses Thema in Ihre Verordnungen aufgenommen. So z.B. das Land „Nordrhein-Westfalen“: LANDESBAUORDNUNG DES LANDES NRW (BAUO)




    Materielle Zulässigkeit von Ladestationen in (Tief-) Garagen / Parkhäusern

      • Ladestationen sind Teile von Leitungsanlagen und Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung.
      • Die Landesbauordnung und die den Brandschutz konkretisierenden Regeln der Leitungsanlagen-Richtlinie regeln v. a. die Zulässigkeit von Leitungsanlagen in Rettungswegen und die Führung von Leitungen durch bestimmte Wände und Decken. Sie enthalten kein Verbot der Installation von Leitungsanlagen einschließlich Ladestationen innerhalb von Nutzungseinheiten.
      • Innerhalb von Nutzungseinheiten wie Garagen sind - anders als in Rettungswegen - Leitungsanlagen grundsätzlich zulässig.
      • Bei Ladestationen handelt es sich daher nicht um Anlagen und Einrichtungen i. S. des §1 Abs. 1 S. 2, deren Errichtung oder Änderung genehmigungsbedürftig ist.
      • Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind Teile von Leitungsanlagen und Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung der Garage (s.o.).
      • Sie sind - anders als Zapfsäulen für Kraftstoffe – keinen anderen oder weitergehenden Anforderungen öffentlich-rechtlicher Art unterworfen.
      • Das Aufladen eines Elektrofahrzeugs stellt daher keine Nutzungsänderung einer Garage dar.

    Quelle: Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen







    https://www.chargeupyourday.de…n-besondere-vorschriften/




    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühen und verbleibe

    Bei meinem E92 LCI hatte ich einen ähnlichen Fehler. Beläge waren gut Info kam bitte Wechseln. Der freundiche hatte die Verschleißanzeige noch mal resetted und der Fehler war weg. Habe das KFZ dann mit ca 80tkm verkauft ohne Beläge wechseln zu müssen

    Kam bei mir auch erst nach knapp 2 Jahren. Man sieht der häufig bei Fahrzeugen mit manueller Kofferraum Klappe. Durch das zuhauen. An den Stellen wurde zu viel Dichtmasse aufgetragen. Es gibt darüber einen Pumafall.


    In einem Bereich wird die Dichtmasse weggeschnitten. Es muss nach lackiert werden.


    Blech und Dichtung ist einfach zu viel. Zu dick. Daher ist die Last auf die Nasen zu gross. Es gibt auch wohl eine neue Nummer für die Lampen, sprich verbesserte Version.


    Hätte ich diese brüllen müssen.... Waren echt teuer

    Bei mir gibt es ein Problem, dass hin und wieder, das Navi beim Start sich aufhängt. Kann an den Telefonprotokollen liegen, denn die kommen zeitgleich. War nur überrascht, da laut BMW, die sogenannten KISO Updates, sprich Media, Telefon etc., angeblich nur noch mit erneuert werden, wenn man die Fahrzeugsoftware erneuern lässt. Hatte ich in 2019 gemacht.


    Mich hatte nur gewundert, dass es Internet bei BMW doch eine Seite gibt, wo die neuen Updates runterladbar sind, entgegen der Info der Niederlassung.


    Seit dem Update hatte ich das Problem zumindest noch nicht.