1. Inspektion nach 2 Jahren

  • Hallo liebe BMW-Fans.


    Ich habe seit Freitag (08.03.2019) ein wenig Ärger mit BMW (218i Active Tourer F45).
    Die 20.000km/ 2 Jahre Inspektion wurde in Februar 2018 in einem KFZ-Meisterbetrieb durchgeführt, welcher ich schon seit mehreren Jahren mein Vertrauen schenke.
    Das Leasingfahrzeug wurde am 08.03.2019 an BMW übergeben und der Dekra-Mensch meinte, das ein Eintrag im Bordcomputer nicht gemacht wurde.
    Man verlangte eine Rechnung, welche ich besorgte.
    Da die Rechnung nicht detailliert genug war, besorgte ich diese auch noch.


    Auf der Rechnung stehen folgende Positionen:


    • Dienstleistung Mechanik / -Brutto-Serviec Motorölwechsel mit Ölfilter lt. Herstellervorgaben (nach Serviceanzeige) durchgeführt. Innenraumfilter ggf. erneuern, überprüft noch i.O..
    • Ölfilter
    • Dichtring
    • Motoröl Shell Helix Ultra 0W-40

    Folgende Antwort erhielt ich von BMW:


    Im Zuge einer Wartung ist vorgeschrieben den Innenraumfilter mit zu wechseln.


    Eine Prüfposition gibt es bezüglich des Filters nicht.
    Desweiteren haben wir keine Spezifikation bezüglich des Öl, welches verwendet wurde.


    Ich soll nun 280€ bezahlen und das Rücknahmeprotokoll unterschreiben, aber für was?



    Ist ein Wechsel des Filter tatsächlich vorgeschrieben?


    Der Meisterbetrieb meines Vertrauens meint nein und ein befreundeter KFZ-Meister auch.



    Wie soll ich mich nun verhalten........soll ich einen Rechtsanwalt einschalten?


    Ein E-Mailverkehr besteht schon seit Tagen.




    Mit freundlichen Grüßen


    Michael Chorosiewicz


  • Leasingfahrzeuge und Fremdwerkstätten ist immer mit Ärger verbunden.
    Sollte man aber auch wissen...
    Ein Leasingfahrzeug ist eine gemietete Sache und da gelten andere Regeln als wenn es dein Eigentum wäre.
    Das haben wir mit einer anderen Automarke auch schon erfahren müssen.

  • Scheint so, das der Luftfilter ausgetauscht und der Oelwechsel, mit von BMW fregegebenen Motoroel nachgeholt werden soll.


    Laut Betriebsanleitung ist nur BMW-Oel zulässig.


    Andersrum hat das Oel von Shell keine Freigabe von BMW.
    Shell gibt auch nicht an die BMW Spec. Zu erfüllen, so wie das Casrol oder Mobil 1 für verschiedene Oele machen.


    Das Oel von Shell erfüllt zwar AC3A A3/B4. Davon darf dann aber, nach Handbuch, nur maximal ein Liter nachgefüllt werden.


    Bei Service inklusive wird bein ersten Oelwechsel der Innenraumluftfilter getauscht.


    Früchte Du hasrt am falschen ende gespart.