Wirtschaftlichkeit 225Xe Gedanken?

  • Meine Gedanken zu Otto 2705...


    1. Der XE225 ist ein dynamischeres Auto als der 218i.


    Deshalb ist der Unterschied nicht aus ökologischen oder ökonomischen Gründen zu suchen.


    2. Der XE225 hat eine Power, die durchaus mit dem Fahrspass von Fahrzeugen mit 200-250 PS (Allrad) zu vergleichen ist.
    der XE225 verbraucht aber im Vergleich zu diesen deutlich weniger (wenn man eine Steckdose hat), ansonsten ist der Verbrauch immer noch ETWAS geringer als bei den Verbrennern.


    Bei der Anschaffung ist (zumindest bei mir) der XE225 nicht teurer gewesen, als ein vergleichbar ausgestatteter 218i und hat
    Allrad und mehr Beschleunigungspower, eleganteres (Elektrofahren), sensationelle Standheizung (und Klima) und ein geiles IMAGE!
    Einfach mehr Autospass!


    Natürlich überlege ich auch ....schon wenn ich ein zusätzliches TYP 2 Kabel kaufe....wieviel muss ich dafür kostenlos laden?!? um die >200,--€ zurück zu sparen?!?
    Geschweige denn bei der Anschaffung einer Wallbox?!? Hole ich in 3 Jahren nicht rein.
    Muss man wenn überhaupt, langfristig sehen.


    Bisher konnte ich fast überall wo ich hingefahren bin, (per Haushalts-Steckdose) auch dort aufladen.
    (Privat und Firma sowieso!)
    Ich würde dieses Hybrid-konzept vom XE225 jedoch, auch ohne jegliche Fremd- oder Eigen-Lademöglichkeit nutzen... ökologisch natürlich Unsinn ... aber vom Fahrspass her, ist dieses Konzept einfach voll geil!
    Und die 17-29km (je nach Aussentemperatur) rein elektrisch fahren zu können (natürlich nur nach externer Aufladung).... ist die Sahne oben drauf!

  • na ja...ich sage mal so .....
    bei einer GEMEINSCHAFTS - Sache, wie Garage z.b. braucht eben alles eine Genehmigung der Gemeinschaft.
    Das hat jetzt nix mit der Elektromobilität zu tun.


    Anders ist es bei einem zugewiesenem (Aussen) - Parkplatz mit Sondernutzungsrecht. Dieser muss dann auch in der Teilungserklärung so ausgewiesen sein. So wie bei uns z.b ;)
    Ich habe mir einen Anschluss gelegt und brauchte niemanden fragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Thelen.Peter ()

  • @Yerfg
    Dass der alte Gesetzesentwurf erneut vom Bundesrat zur Entscheidung an den Bundestag weitergeleitet wurde war mir schon länger bekannt. Dummerweise passiert da erst mal nichts. Ich habe die Abgeordneten meines Wahlkreises (aller vertretenen Parteien) angeschrieben, mit der Bitte mich über den Stand zu informieren. Das war vor 4 Wochen. Wie aber nicht anders zu erwarten kommt von keinem eine Reaktion. (Ich hab mein Mandat, lieber Bürger lass mich die nächsten vier Jahre in Ruhe!).
    Ende März ist unsere Eigentümerversammlung, mal schauen, was meine Miteigentümer sagen. Nach geltendem Recht brauche ich ja die Zustimmung Aller. Aber wenn's nicht klappt, Eine separat abgesicherte Schukosteckdose habe ich an meinem Stellplatz.

  • @'Peter
    In der Schlussfolgerung irrst du. Macht aber nichts, wenn deine Miteigentümer nicht gemeckert haben. Auch auf einem Außenstellplatz handelt es sich bei dem Bau einer Ladestation um eine bauliche Veränderung. Und dafür brauchst du nach § 22 WEG die Zustimmung aller Miteigentümer.
    Das gilt auch, wenn du im Rahmen eines Sondereigentums das alleinige Nutzungsrecht daran zusteht, was auch per Teilungserklärung festgeschrieben ist.
    Bei uns ist das nicht anders, mit dem kleinen Unterschied, dass mein Stellplatz halt im, und nicht außerhalb des Hauses ist.
    Auch ich habe einen festen Stellplatz, der in der Teilungserklärung besonders aufgeführt ist und ein eigenes Grundbuchblatt hat. Das alleinige Sondernutzungsrecht liegt bei mir. Dennoch darf ich keine baulichen Veränderungen durchführen, ohne Zustimmung aller Miteigentümer.