Danke erstmal für deine Antwort!
Also ABE liegt vor, Fahrzeug ist dort eingetragen. Felgenoutlet gibt auch an, dass die Felge "passend und eintragungsfrei wäre". Natürlich nur im Serienzustand. Als nennenswerte Auflage steht, dass die Radabdeckung gegeben sein muss.
Jetzt kommen halt die Tieferlegungsfedern ins Spiel, die dem Ganzen ja irgendwo auch entgegenwirken. Mich würde interessieren, welche zusätzlichen Schwierigkeiten auftreten könnten.
Bisher gab es nur die Thematik, Flaps für die Radabdeckung zu vermeiden. Aber wie sieht es denn mit Schleifen aus? Wie ist die Freigängigkeit beim Verschränken? Von Karosseriearbeiten, wo der Kotflügel oder die Radhausschale plastisch bearbeitet werden, habe ich nichts lesen können.
Mit Flaps könnte ich noch leben, aber mechanische Bearbeitung an der Karosserie möchte ich vermeiden. Deswegen wäre es ganz hilfreich ein paar Meinungen diesbezüglich zu hören. Von dem TÜV-Prüfer wurde ich damals nicht so schlau und telefonisch kann ich ihn nicht erreichen. Ende der Woche werde ich dann wahrscheinlich vorbeifahren müssen.