Winterreifen

  • Hallo zusammen,
    ich habe mir einen 225xe bestellt und habe mal eine Frage zu den Winterreifen.
    Ich habe mal im Zubehörhandel nachgeschaut, welche Bereifung und Felgen ich fahren kann und habe gesehen, das fast alles Eintragungspflichtig ist.
    Da es sich um einen Leasingfahrzeug handelt, will ich keine Unmengen für Alufelgen ausgeben.


    Welche Bereifung fahrt ihr auf welchen Felgen.
    Kann mir einer einen tip geben ?

  • Das mit den Alufelgen und Stahlfelgen habe ich mittlerweile auch festgestellt
    Aber auch bei den Alufelgen sind fast alle Felgen lt Gutachten der Felgenhersteller eintragungspflichtig
    Was ich nicht verstehe


    Z.B sind 7j17 et 47 als Felgen eingetragen
    Jetzt habe ich Ronal Felgen gefunden in den gleichen Ausmaßen und da steht im Gutachten, das die Felgen vom Gutachter eingetragen werden müssen und am hinteren Rad Lauf nachgearbeitet werden muss.


    Das verstehen ich jetzt gerade gar nicht

  • Hallo,
    viel Zeit würde ich mir nicht lassen, Winterräder sind dann in speziellen Größen sehr schnell vergriffen.

    BMW Active Tourer 220i Automat
    Werner – Das muß kesseln!!!

    Einmal editiert, zuletzt von El Cid ()

  • Fährt auch jemand keine BMW Felgen

    Ich fahre seit letztem Winter bescheidene 205/16 auf ATS Felgen ( Emotion schwarz ) mit genialen Nokian WR 4.
    Ich habe sie letzten Herbst bei Reifendirekt bestellt, fertig montiert mit den VDO RDKS für 840.-€.
    Letzte Woche bekam ich Weisung auf sie schon zu wechseln, da wir doch viel ins Allgäu und den Bregenzer Wald fahren ( 30 Min.)


    Mein Hauptgrund für die ATS Felgen war, dass bei meinem Händler nur die BMW-konformen Reifen verkauft wurden, die schon letztes Jahr nicht mehr
    alle auf dem neuesten Stand waren ( zB Conti 830 ) und ich eben vom Saab Cabrio her schon immer mit den Nokian bestens gefahren bin.

  • Z.B sind 7j17 et 47 als Felgen eingetragen
    Jetzt habe ich Ronal Felgen gefunden in den gleichen Ausmaßen und da steht im Gutachten, das die Felgen vom Gutachter eingetragen werden müssen und am hinteren Rad Lauf nachgearbeitet werden muss.


    Das verstehen ich jetzt gerade gar nicht

    Welche Bereifung ist bei dieser Auflage vorgesehen?


    Die ABE hat das Fahrzeug nur dann in Verbindung mit der gleichen Felgendimension, der gleichen Reifendimension und dem gleichen Traglastindex.


    Bei jeglicher Veränderung, die abweichend zur Seriendimension sind, muss die ABE des Fahrzeuges erst durch ein beglaubigtes TÜV-Gutachten wiederhergestellt werden. Dieser Prüfer prüft anhand des Gutachtens die jeweiligen Auflagen, ob sie sofort erfüllbar sind oder ob nachgearbeitet werden muss. Wenn das erfolgreich war, stellt er zur Wiederherstellung der ABE das Gutachten aus, welches dann immer mitzuführen ist.


    Daher meine Frage bezüglich der Bereifung.