Elt.- und Hybridfahrzeuge und Tiefgaragenparkplatznutzung

  • Hallo,


    eine größere Eigentümergemeinschaft in München untersagt das Parken von Elektro- und Hybridfahrzeugen
    in der zur Eigentümergemeinschaft gehörenden Tiefgarage.


    - Begründung Löschung der Batterie bei Brandfall lt. Feuerwehr in TG nicht möglich
    - kein Abnehmer des gesammelten Löschwassers da es als Sondermüll betrachtet wird und der nächste Abnehmer ca. 200kmn entfernt ist
    Kühl- und Löschwasserverbrauch ca. 2.000l.
    - aufstellen des Löschcontainers vor Ort nicht möglich


    Da ist man erstmal schockiert wenn man sich mit dem Kauf eines reinen Elektrofahrzeugs intensiv beschäftigt.


    Das kann doch alles irgendwie nicht zukunftsweisend sein!
    Also als Besitzer einer der o.g. Fahrzeugart empfiehlt es sich wohl am besten als Laternenparker oder in einer eigenen ebenerdigen Einzelgarage.


    Grüße
    Peter

    BMW Active Tourer 220i Automat
    Werner – Das muß kesseln!!!

  • Hoffentlich ist so ein Entschluss durch eine baldige Gesetzesänderung obsolet, der dann auch einem Eigentümer den Einbau einer Wall-box ermöglich wenn sich ein andere Eigentümer quer stellt.

  • Auf der einen Seite verstehe ich ja die Gedanken die dahinter stehen.
    Ich informierte mich und erfuhr das im Falle eine Brandes des Akkublocks dieser vor Ort praktisch nicht sofort löschbar ist!
    Lt. Feuerwehr muss dieses Energieelement ca. 2 bis 3 Wochen in einem Wassercontainer zwischengelagert werden da es sich bei vorzeitiger Entnahme jederzeit wieder entzünden könnte.
    Die Hausverwaltung wollte deswegen auch noch mit der Gebäudeversicherung in Kontakt treten.


    Grüße
    Peter

    BMW Active Tourer 220i Automat
    Werner – Das muß kesseln!!!

  • Hallo,


    ein Unterschied ist aber doch in der wohl nicht unerheblich aufwendigeren Brand- und Löschqualität zu suchen.
    Da wundert es mich nun wirklich nicht mehr das unsere Eigentümergemeinschaft die Lade- und Unterstellmöglichkeiten und evtl. Folgekosten und Schäden bis hin zur Unbewohnbarkeit des Gebäudes versicherungstechnisch und rechtlich überprüfen lässt.
    Ein Hybrid wäre für mich wegen der zu geringen elektrischen Reichweite nicht in Frage gekommen aber ein vollwertiges Elt.-Fahrzeug wie ein Tesla 3 oder auch ein BMW der nächsten Generation in ca. 2 bis 3 Jahren. Nun ist mir da aber momentan das angesprochene Risiko und die offenen Pkt. ehrlichgesagt noch zu groß.


    https://www.golem.de/news/elek…s-brennt-2001-146056.html


    https://www.sicherheit.info/br…-e-autos-kaum-zu-loeschen


    https://www.nw.de/nachrichten/…sercontainer-gesetzt.html

    BMW Active Tourer 220i Automat
    Werner – Das muß kesseln!!!

  • Die Brandgefahr bei BMW-Hybriden scheint wohl in diesem Forum noch kein Thema zu sein, weil es nur ca. 100 Fahrzeuge in Deutschland betreffen soll. Daher gibt es in diesem Forum auch noch keine genaueren Informationen, außer dem angegebenen Fertigungszeitraum

    "Bauteilzeitraum 13. März bis 6. August 2020" in der Meldung von electrive.net:

    am 17.08.2020 - 14:23

    "BMW warnt vor möglichem Defekt an tausenden PHEV "


    Ich glaube, dass man nach einiger unproblematischer Betriebsdauer keine Gefahr mehr erwarten muss (vielleicht erst im "zweiten Leben" der Batterie, wenn diese dann plötzlich schnellgeladen werden sollte).


    @ El Cid: Ich habe zwei elektrische Autos in unserer TG und kann gut schlafen (Schnarchlader per Schuko).


    Viele Grüße
    Elektriker

  • Hallo Elektriker,


    das ist zu einfach gemacht denn es gibt weitere Infos die meines Erachtens in einer WEG schon Berücksichtigung finden müssen:


    - https://www.murer-feuerschutz.de/e-loeschlanze/


    - https://www.verti.de/blog/elektroauto-brand-ursachen.jsp


    Die mögliche Brandursache ist also nicht immer auf einen Unfall zurückzuführen und der Schaden bzw. die Schadenssumme durch den Brand eines Elt.- Fahrzeuges liegt um ein vielfaches höher als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Wenn eine große Gemeinschaftstiefgarage mit darüberstehenden mehrgeschossigen Wohngebäude der Schadensort ist dann kannst Du dir ja selbst vorstellen was bei einem etwaigen Batteriebrand abläuft.


    Gruß

    Peter

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    Werner – Das muß kesseln!!!

  • noch eine Anmerkung von mir,

    Ich bin ja nicht generell gegen diese Fahrzeuge, im Gegenteil aber momentan ist ein Hybrid oder auch ein reines elt. Fahrzeug deutscher Produktion für mich wegen der sehr geringen Reichweite, besonders in den Wintermonaten und den nicht absprechbaren besonderen Schwierigkeiten bei Fahrzeugbränden nicht lukrativ genug.

    Der eigentliche ökologische und Umweltschutz- Hintergrund speziell bei der Batterieherstellung ist nach wie vor sehr umstritten (natürlich nur in freien wissenschaftlichen Gutachten. Ferner bin ich der Meinung das der Fortschritt in dieser Fahrzeugkategorie in den kommenden 2 bis 4 Jahren enorm sein wird und da sind in der Folge die aktuellen Hybrid- und reinen Elt.-Fahrzeuge wahrscheinlich nahezu unverkäuflich.

    BMW Active Tourer 220i Automat
    Werner – Das muß kesseln!!!

  • Ein interessanter Artikel ist - neben deinen anderen Quellen - vielleicht auch:


    https://www.golem.de/news/elek…s-brennt-2001-146056.html


    Übrigens: unsere moderne Tiefgarage ist im Untergrund neben unseren Häusern und hat schwere Brandabschitts-Tore. Daher kann ich ruhig schlafen.

    Früher durften auch Erdgas-Autos nicht in TG einfahren - ist das denn heute auch noch so??


    Ach - noch was:
    https://www.transportenvironme…w-clean-are-electric-cars
    Auch diese Studie ist natürlich von irgend wem bezahlt (jedenfalls offensichtlich nicht von der Ölindustrie)

    Vor allem der im Artikel erwähnte "worst case" hat mich doch überrascht...

  • Habe das Gleiche Thema bei uns einmal angesprochen und die örtliche Brandschutzkammer angesprochen. Hier die Antwort.


    Ist die Info aus Hessen




    Sehr geehrter Herr Altmann,



    für die Installation von Ladestationen für PKW in Tiefgaragen existieren in der Tat




    keine erhöhten Anforderungen.




    Auch wenn das Gebäude zu einem Sonderbau zählen würde, z.B, wenn die Tiefgarage >1000 m² Grundfläche




    aufweist, sind die Ladestationen nach wie vor nicht genehmigungspflichtig und dürfen installiert werden.




    Ihre Recherchen zu diesem Thema bestätigen somit diese offizielle Haltung zur Sicherheit von




    Ladestationen in Tiefgaragen.









    Mit freundlichen Grüßen







    Dipl.-Ing. Kai Streit








    Techn. Angestellter
    Wissenschaftsstadt Darmstadt
    Bauaufsichtsamt
    Bessunger Straße 125
    64295 Darmstadt
    Tel.: 06151/132641
    Fax.: 06151/132888
    E-mail: kai.streit@darmstadt.de
    Internet:http://www.darmstadt.de











    >>> Bauaufsicht 30.05.2018 13:19 >>>







    >>> "Altmann, Felix" <Felix.Altmann@roeder.aero> 30.05.2018 13:08 >>>




    Sehr geehrte Fr. Kreuzer,








    wir haben ein Mehrparteien Domizile (>30 Parteien) mit Sammeltiefgarage im Darmstadt Arheilgen Neubaugebiet (Glockengartenviertel).




    Bei der gestrigen Eigentümerversammlung wurde das bereits angeschnittene Thema „Nutzung von Elektroautos sowie Erstellung der entsprechenden Infrastruktur“ erneut zum Thema gemacht.








    Die 4 Haus Anlage wurde 2007 im Neubaugebiet Glockengartenviertel (Arheilgen) errichtet. In der Diskussion kamen einige Fragen auf, zu denen leider keine Antwort gegeben werden konnte.








    Daher erlaube ich mir an Sie heranzutreten.








    Eine grundlegende Frage wäre die folgende…








    Ändern sich die Brandschutzbestimmungen einer Sammeltiefgarage (Stand 2007) durch die Nutzung/Abstellen sowie Installation einer Ladeinfrastruktur im Vergleich zu einer Tiefgarage, die NUR mit konventionellen Fahrzeugen, sprich Verbrennungsmotor, betrieben wird?








    Ich habe selbst ein wenig geforscht und habe folgendes dazu gefunden. Bitte korrigieren Sie mich, falls dies nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht.





    • Brandschutz gibt es eine EU-Regelung - die UNECE R 100

    (Regelung Nr. 100 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE)—Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der besonderen Anforderungen an den Elektroantrieb [2015/505])




    In dieser Regelung sind folgende Punkte maßgeblich festgehalten:




    o   Durch den Ladevorgang entstehen bei Elektrofahrzeugen keine zusätzlichen Gefahren.




    o   Eine besondere Anordnung der Stellplätze für Elektrofahrzeuge ist nicht erforderlich.




    o   Eine gesonderte elektrische Trennstelle zur Abschaltung durch die Feuerwehr ist nicht erforderlich.




    Auch einzelne Bundesländer haben dieses Thema in Ihre Verordnungen aufgenommen. So z.B. das Land „Nordrhein-Westfalen“: LANDESBAUORDNUNG DES LANDES NRW (BAUO)




    Materielle Zulässigkeit von Ladestationen in (Tief-) Garagen / Parkhäusern

      • Ladestationen sind Teile von Leitungsanlagen und Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung.
      • Die Landesbauordnung und die den Brandschutz konkretisierenden Regeln der Leitungsanlagen-Richtlinie regeln v. a. die Zulässigkeit von Leitungsanlagen in Rettungswegen und die Führung von Leitungen durch bestimmte Wände und Decken. Sie enthalten kein Verbot der Installation von Leitungsanlagen einschließlich Ladestationen innerhalb von Nutzungseinheiten.
      • Innerhalb von Nutzungseinheiten wie Garagen sind - anders als in Rettungswegen - Leitungsanlagen grundsätzlich zulässig.
      • Bei Ladestationen handelt es sich daher nicht um Anlagen und Einrichtungen i. S. des §1 Abs. 1 S. 2, deren Errichtung oder Änderung genehmigungsbedürftig ist.
      • Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind Teile von Leitungsanlagen und Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung der Garage (s.o.).
      • Sie sind - anders als Zapfsäulen für Kraftstoffe – keinen anderen oder weitergehenden Anforderungen öffentlich-rechtlicher Art unterworfen.
      • Das Aufladen eines Elektrofahrzeugs stellt daher keine Nutzungsänderung einer Garage dar.

    Quelle: Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen







    https://www.chargeupyourday.de…n-besondere-vorschriften/




    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühen und verbleibe

    Mit vollem Mund und leerem Hirn, sollte man die Klappe halten