Steuerlicher Vorteil für hybrid/elektro Geschäftswägen 2019

  • Eben auf m Stern gelesen:



    Firmenwagen mit Elektro- und Hybridantrieb
    Auch wer einen Firmenwagen mit Elektro- oder Hybridantrieb privat nutzt, wird steuerlich entlastet. Statt die üblichen ein Prozent des Listenpreises müssen nur 0,5 Prozent als geldwerter Vorteil versteuert werden. Der Rabatt gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 gekauft oder geleast werden.



    Quelle: https://www.stern.de/wirtschaf…steuerzahler-8501408.html

    BMW 225xe Sport Line Atlantikgrau seit 14.11.2017 :D
    BMW X1 Bj. '16 weiß/DRK mit getarnter Sondersignalanlage (5-10 Tage/Monat Dienst)
    Audi A4 Avant bj 2006 bis 11.2017 / Fiat Tipo Bj '97 bis 2007 /Honda Civic Bj. '87 bis 2003

  • Im Gesetzestext steht „angeschafft“ und nirgends „Erstzulassung“, „Neufahrzeug“ oder etwas ähnliches. Nach Meinung hochkarätiger Steuerbüros deshalb auch für in 2019 „angeschaffte“ gebrauchte KFZ gültig.
    Voraussetzung: E-Kennzeichen !

  • ich bin da keine experte. habs nur zufällig gefunden und dachte, es interessiert den ein oder anderen :)

    BMW 225xe Sport Line Atlantikgrau seit 14.11.2017 :D
    BMW X1 Bj. '16 weiß/DRK mit getarnter Sondersignalanlage (5-10 Tage/Monat Dienst)
    Audi A4 Avant bj 2006 bis 11.2017 / Fiat Tipo Bj '97 bis 2007 /Honda Civic Bj. '87 bis 2003

  • Nur wenn in den Zulassungspapieren eine elektrische Reichweite von >=40 km angeben ist. Und das ist von der Ausstattung abhängig. Wenn du die 17-Zöller Standardfelgen bei der Sportsline hast dann wird es vermutlich passen. BMW hatte ja extra die verfügbare Kapazität mit dem LCI vergrößert. Bei 18-Zöllern könnte es knapp werden.
    Du wirst hier im Forum einige User finden, die 37-39 km in den Papieren haben. Also abwarten oder falls noch möglich, die Konfiguration ändern. Da es hier doch um einiges an Netto-Kohle pro Monat geht sicher eine Option.

  • Ich bekomme einen 225XE Sports-Line im April. Könnt ihr mir sagen ob ich ein E-Kennzeichen bekomme und obichnur 0,5% versteuern muss?

    Das kommt auf viele Faktoren an. Die Ausstattung und darauf (ist bei WLTP-Prüfungen wichtig), ob die Zulassungsstelle sich wirklich auskennt.


    Wenn Dir das wichtig ist: Ich würde ganz schnell mit dem Händler und BMW sprechen, ob 40 Kilometer als Reichweite in den CoC-Papieren stehen wird. Und mir das ganze schriftlich geben lassen. Wenn es Dir nicht so wichtig ist: Lass Dich überraschen. Ich bin auch gespannt.


    Wenn er die 40 Kilometer nicht erreicht, kannst Du ja noch versuchen die Ausstattung zu ändern, wenn es Dir wert ist. Solange er noch nicht in Produktion ist, wird das gehen, sofern der Händler willig ist.

  • Das kommt auf viele Faktoren an. Die Ausstattung und darauf (ist bei WLTP-Prüfungen wichtig), ob die Zulassungsstelle sich wirklich auskennt.
    Wenn Dir das wichtig ist: Ich würde ganz schnell mit dem Händler und BMW sprechen, ob 40 Kilometer als Reichweite in den CoC-Papieren stehen wird. Und mir das ganze schriftlich geben lassen. Wenn es Dir nicht so wichtig ist: Lass Dich überraschen. Ich bin auch gespannt.


    Wenn er die 40 Kilometer nicht erreicht, kannst Du ja noch versuchen die Ausstattung zu ändern, wenn es Dir wert ist. Solange er noch nicht in Produktion ist, wird das gehen, sofern der Händler willig ist.


    Ich denke ja, verstehe ich das richtig, wenn die 40km Reichweite in den CoC Papieren stehen, bekomme ich 0,5% Versteuerung und E-Kennzeichen? Laut der Konfiguration - Kundennahe Reichweite: 41 km
    Verbrauch: 2,5 l/100km[2]
    CO2-Emission: 57 g/km[2]

  • Die Vergabe des E-Kennzeichen ist im Elektromobilitätsgesetz EmoG
    https://www.gesetze-im-internet.de/emog/EmoG.pdf geregelt und gilt bis 31. Dezember 2026 . Dort steht unter §3 Bevorrechtigungen:


    (2) Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für einFahrzeug in Anspruch genommen werden, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IXder Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr.168/2013 ergibt, dass das Fahrzeug
    1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
    2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40Kilometer beträgt.

    Die 50 Gramm erreicht der 225xe nicht. Also brauchst Du zum Zulassungszeitpunkt gemäß WLTP eine Reichweite von 40 Kilometern. Ob das der 225xe auch ohne Rückrechnung auf NEFZ erreicht, bin ich gespannt.


    Zu der 0,5%-Regelung habe ich nur Artikel in der Presse gelesen. So wie ich die Presse verstehe wurde der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen. Damit ist es noch kein Gesetz und damit noch nicht rechtswirksam. Es muss noch vom Bundestag ratifiziert werden und letztendlich muss es der Bundespräsident unterschreiben.
    https://de.wikipedia.org/wiki/…ngsverfahren_(Deutschland)


    So wie ich https://www.bundestag.de/dokum…anzen-onlinehandel/572528 verstehe ist das alles noch nicht in trockenen Tüchern. Ich halte es auch nicht für ausgeschlossen, dass nur Elektroautos die Vergünstigung bekommen. Oder das Gesetzt überhaupt nicht beschlossen wird.


    Mit einem BMW i3 statt einem 225xe würdest Du also sicherer gehen.

  • Wenn es nicht die Größe ist, wundert mich die Entscheidung für den 225xe. Die Reichweite ist elektrisch sehr stark beschränkt (die 40 Kilometer bekommt man in der Praxis kaum hin, wenn man nicht frieren will) und der Tankinhalt mit 36 Liter, na ja "übersichtlich". Der BMW i3 120Ah hat mittlerweile eine ganz gute Reichweite.