Euro 6d-TEMP beim Faecelift

  • Die neue Abgasrichtlinie Euro 6d ist verabschiedet und seit September 2017 verpflichtend für die Typzulassung neuer Modelle. Von Januar 2020 an müssen nicht nur neue Modelle, sondern generell alle neuzugelassenen Autos die Norm 6d erfüllen.


    Etwas zwiespältig erscheint mir dies von den deutschen Herstellern bisher behandelt zu werden. Ebenso wie bei der Einführung des Partikelfilter beim Diesel, sind auch hier die französischen Hersteller Vorreiter.


    Das Facelift vom BMW Active Tourer und Grand Tourer ist für März 2018 angekündigt und erfüllt nicht für alle Fahrzeuge die neue Norm Euro 6d-TEMP. So zumindest ist es nach den ersten Veröffentlichungen zu sehen. In der Fahrzeug Konfiguration auf dieser Seite und beim ADAC.


    PKW-Modelle mit der Abgasnorm Euro 6d-TEMP


    Der ADAC wird diese Positivliste für Euro 6d-TEMP bzw. Euro 6d kontinuierlich erweitern.


    Hier können die Facelift Modelle schon konfiguriert werden und dort stelle ich fest, das z.B. der Active Tourer 220i Steptronic DCT Advantage nicht mit Euro 6d-TEMP zu erhalten ist. Bisher sind Benziner noch von einem Fahrverbot ausgenommen, aber es sind schon die ersten Meldungen erschienen, wonach auch Benziner mit Direkteinspritzung betroffen sein können.


    BMW 2er Active Tourer 220i Steptronic DCT Advantage


    Es kommen vielleicht zwei unterschiedliche Verbote. Das allgemeine Verbot mit der blauen Plakette, das bisher noch nicht endgültig festgelegt ist, aber so vielleicht in Kraft tritt.


    Berechtigte Fahrzeugklassen für die Blaue Plakette:

    • Benzin-PKW ohne Direkteinspritzung ab Euro 3
    • Benzin-PKW mit Direkteinspritzung ab Euro 6b
    • Elektro-Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor
    • CNG/LPG-Fahrzeuge als PKW, LKW und Busse ab Euro 3
    • Diesel-PKW und leichte Diesel-Nutzfahrzeuge mit nachgerüsteter DeNO2-Technik, sofern diese die NOx-Werte der Euro 6 einhalten
    • Diesel-LKW und Busse > 2,61 t mit nachgerüsteter DeNO2-Technik, sofern diese die NOx-Werte der Euro 6 einhalten

    Und ein Verbot zur Feinstaubbelastung für spezielle, belastete Bereich innerhalb der blauen Zone. Wie dies dann kenntlich gemacht wird ist bisher noch offen. Vielleicht gibt es dann zwei unterschiedliche blaue Plaketten oder noch eine neue Plakette. Entschieden ist hierbei noch nichts, da dies gerade vor dem EU-Gericht verhandelt wird.


    Etwas enttäuscht mich die Haltung von BMW bei dem Facelift nicht alle Fahrzeuge mit Euro 6d-TEMP anzubieten. Der neue BMW X3 xDrive20i wird ja auch mit Euro 6d-TEMP angeboten. Er entspricht nicht dem Motor der Frontantrieb Fahrzeuge, dürfte sich aber in der Abgasbehandlung nicht unterscheiden.


    Für mich stellt sich deshalb als 220i Fahrer nicht die Frage, ob ich mein Fahrzeug weiter fahre oder zum Facelift bei einem guten Angebot wechsel. Bei beiden Fahrzeugen könnte ich dann von dem Fahrverbot hier im Ruhrgebiet betroffen sein.

  • Na ja, könnte...


    Bevor ein Fahrverbot tatsächlich kommt, wird es dazu sicher erst einmal Übergangsfristen geben. Eine sofortige Einführung eines Fahrverbots ohne Fristen halte ich für rechtlich unmöglich und unrealisierbar.


    Wenn diese Übergangsfrist dann noch 2-3 Jahre beträgt, hast Du immer noch genug Zeit, Dein Auto weiterzufahren und die Möglichkeit zu entscheiden, ob Du dann Dein Auto verkaufst oder gegen ein neues tauschst.


    Alles andere wäre Panikmache und Aktionismus.

  • Ich sehe das auch so. Sollte das Bundesverwaltungsgericht am 22.2. der Deutschen Umwelthilfe Recht geben, wird ein Fahrverbot kommen und zwar sehr schnell. Die Bundesregierung kann dann nur noch den Kopf aus dem Sand ziehen und ganz schnell die blaue Plakette einführen, damit wenigstens neuere Modelle weiterhin in die Innenstädte dürfen.

  • Der 220i soll im Sommer (Juli?) umgestellt werden, insofern legt sich BMW eigentlich nur selbst ein Ei. Das Thema ist so present, dass bis dahin wohl viele den Kauf rauszögern oder wo anders fündig werden, wobei die Auswahl ja noch sehr überschaubar ist.

    AT 220iA SportLine schwarz, 03/2015

    GT 220i SportLine Mediterranblau 03/2019

  • Um noch mal zum Thema zurückzukommen. Ich habe das Gefühl, dass hier gerade etwas zu viel Hyperventiliert wird.


    Um welche Übergangsfristen soll es denn eigentlich gehen, welche längst abgelaufen sein sollen? Es gab eine mehrfache Drohung der EU gegen zahlreiche Mitgliedstaaten, endlich die Vorgaben der Eu zur Schadstoffbelastung in den Städten einzuhalten. Es gab zwar keine vorgegebene Frist für die Lösung des Problems, aber die aktuelle Regierung und die Autohersteller hat einfach nicht darauf reagiert und nix getan. Im Gegenteil. Erst durch die Klage der EU vor dem EuGH und der Klagen der DUH vor den Verwaltungsgerichten ist das Thema Diesefahrverbot überhaupt brisant geworden. Eine Frist in D, die ursprünglich bis 2020 für Dieselmotoren angesetzt war, die ist laut Entscheidung des VerwG Düsseldorf und Stuttgart zu weit in die Zukunft gefasst.
    Abgelaufen war da also nichts, meines Wissens.


    Die beim BVerwG in Leibzig anhängige Sprungrevision hatte ein Fahrverbot gegen Dieselmotoren zum Thema, somit ist die Thematik Benziner und 220i nach wie vor noch nicht aktuell.


    Entschieden wird auch nicht, ob ein sofortiges Fahrverbot für Dieselmotoren gilt, sondern es wird entschieden, ob Fahrverbote auf Grundlage des geltenden Rechts überhaupt möglich sind.


    Desweiteren darf nicht vergessen werden, dass sich deutsche Autohersteller bislang beharrlich weigern, eine notwendige Hardwareumrüstung vorzunehmen, die die Schadstoffemissionen nach vieler Expertenmeinung verringern könnte. Das von der Autolobby bisher kolportierte Softwareupdate hat laut einer aktuellen Studie bisher keine positiven Daten der Emission hervorgebracht und diene nur dazu, den Herstellern bequem Kosten zu sparen.


    Abschließend möchte ich noch unbedingt daran erinnern, dass Fahrverbote - sollte das BVerwG Leipzig sie generell bejahen - nicht bedingungslos und bundesweit gelten, sondern lokal und zeitbedingt. Es kann daher in den Großstädten Deutschlands zu Sperrungen bestimmter Zonen und Bereichen, in bestimmten Straßenzügen zu bestimmten Zeiten und für bestimmte Dieslemotoren kommen, sicher aber nicht bundesweit bedingungslos für alle Dieselmotoren.

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  • Um noch mal zum Thema zurückzukommen. Ich habe das Gefühl, dass hier gerade etwas zu viel Hyperventiliert wird.
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    Abschließend möchte ich noch unbedingt daran erinnern, dass Fahrverbote - sollte das BVerwG Leipzig sie generell bejahen - nicht bedingungslos und bundesweit gelten, sondern lokal und zeitbedingt. Es kann daher in den Großstädten Deutschlands zu Sperrungen bestimmter Zonen und Bereichen, in bestimmten Straßenzügen zu bestimmten Zeiten und für bestimmte Dieslemotoren kommen, sicher aber nicht bundesweit bedingungslos für alle Dieselmotoren.

    Bei dem BVerwG Leipzig wird nur über das Diesel Fahrverbot in Stuttgart entschieden. Das Urteil wird nur für die anderen Städte ebenfalls bindend.
    In München bekam die Landesregierung schon eine Geldstrafe von 4000 EUR wegen unterlassener Maßnahmen zur Luftverbesserung.


    Umweltzonen gibt es momentan nur 58 davon sind in 57 nur Fahrzeuge mit grüner Plakette zulässig. Bedeutet für mich als Randbewohner von Oberhausen, der in keiner Umweltzone wohnt, das ich mich nur Richtung Norden orientieren müsste. Dort kann ich auch ohne Plakette überall fahren. Solange ich auf den Autobahnen bleibe kann ich dann das Ruhrgebiet in jeder Richtung durchqueren.



    Es wird auch nicht von einem bundesweiten Verbot gesprochen. Betroffen sind nur die Bereich mit über den Grenzwerten liegenden Wohngebieten. Und die in diesen Bereichen wohnenden Menschen sehen dies wohl etwas anders als Du und erwarten das eine Verbesserung ihrer Lebensqualität und Gesundheit damit erreicht wird.

  • 1. Das ist nicht richtig. Anhängig ist genauso eine Klage (bzw. ein Urteil) vorm VG Düsseldorf. Dort wurde auch eine Sprungrevision an das BVerwG Leipzig zugelassen und gemacht.


    2. Wieso kannst Du mit deinem 220i Active Tourer keine Umweltzone befahren? Wie kommst Du drauf?


    Um mich nicht zu wiederholen:


    Das Thema sind derzeit Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aufgrund hoher Stickoxidemissionen. Benziner erreichen bei weiten nicht diese hohen Stickoxidemissionen und sind derzeit auch nicht Bestandteil von Klagen für oder gegen Fahrverbote.


    PS: was bei Benziner irgendwann mittelfristig mal zum Problem werden könnte, ist der hohe Nanopartikelausstoß bei Direkteinspritzer.
    Hier haben Hersteller aber bereits schon für neue Modelle Partikelfilter angekündigt und eingeführt. BMW will bis zum Sommer flächendeckend alle Baureihen incl. Mini die Benziner mit Partikelfilter ausgestattet haben. Das geht aus einer Nachfrage von Heise an BMW hervor. Der X2 und X3 mit Benzinmotor besitzt bereits den neuen Filter.
    Ob es später Nachrüstsätze für ältere Fahrzeuge geben wird, wird derzeit untersucht und geplant.

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  • Bei der Klage durch die EU-Kommission geht es nicht nur um NOX, sondern um die Einhaltung der Grenzwerte und hier zu zählt auch der Feinstaub.


    Diese Problematik bei den Benzin Direkteinspritzern wird der Autoindustrie schon seit Jahren bekannt sein. Sie haben nur nichts dagegen getan, da es nicht Bestandteil der bisherigen Messverfahren war. Die Problematik wurde erst von der DUH bei den realen Messungen im Straßenverkehr aufgedeckt und führte ja mit zur Einführung der 6d-Temp.


    Mein 220i wird nicht von einem Fahrverbot bei der derzeitig angedachten Blauen Plakette betroffen sein, da er mit 36WO der Euro 6b entspricht.


    Nur darum geht es mir hier nicht. Bei dem Facelift werden die Modelle 220i und 225xi im März bewusst ohne Partikelfilter ausgeliefert, da sie anscheinend auch die Euro 6c erfüllen und somit die gesetzlichen Normen erfüllt werden. Eine Nachrüstung auf Euro 6d-TEMP erfolgt laut BMW aber erst ab Juli.


    Falls die Blaue Plakette nicht die erhoffte Wirkung bringt und es noch eine Verschärfung für Straßen mit besonders erhöhten Feinstaub Messwerten gibt, zählen dazu dann auch die Euro 6c Benziner. Bei diesen Preisen der "Premium Vans" von BMW in meinen Augen eine Unverschämtheit.


    Wie sehr der Verbraucher weiterhin behandelt wird zeigt die WISO Sendung vom 29. Januar 2018 ab Minute 12:40


    WISO-"Oma" und der Diesel

  • Richtig ist in der Tat, dass das BVerwG am 22.2.2018 entscheidet über Fälle, die ursprünglich die Städte Düsseldorf und Stuttgart betreffen. Verurteilt wurden aber nicht die Städte sondern die jeweiligen Bundesländer, die jeweils verpflichtet wurden die Umweltbelastung durch Fahrzeuge nachhaltig zu verbessern, so dass die geltenden Grenzwerte dauerhaft eingehalten werden. In Düsseldorf betraf es "nur" Dieselfahrzeuge, in Stuttgart richtete sich das Urteil auch gegen Benziner und Gasgetriebene Fahrzeuge, soweit sie unterhalb der Euro Norm 3 liegen.


    Auch, wenn es zunächst nur die beiden Städte betrifft, ist trotzdem davon auszugehen, dass ein BVerwG-Urteil, dass im Sinne der Deutschen Umwelthilfe ergeht, eine Signalwirkung für das gesamte Land haben wird. Die betroffenen Städte könnten sich nur durch ein generelles Fahrverbot retten. Wie soll ansonsten festgestellt werden, ob das Fahrzeug in die Verbotszone fahren darf, oder nicht. Letztlich muss der Bundesgesetzgeber dann endlich seine Verweigerungshaltung aufgeben und eine blaue (oder welche Farbe auch immer) Plakette einführen, um ein ggf. einzuführendes Fahrverbot sauber dokumentieren zu können.


    Warten wir den 22.2. mal gelassen ab........