Kostenloses Parken mit E-Kennzeichen

  • Hallo zusammen,


    macht es Sinn hier ein neues Thema zu öffnen für E-Kennzeichen Fahrer bezüglich kostenloses Parken ?


    Ich kann dazu lediglich aus HH berichten.


    Hier ist kostenloses Parken an allen Parkscheinautomaten bis zur Höchstdauer erlaubt.
    https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz


    Wenn dieses Thema nicht gewünscht wird........ bitte löschen :D

  • Ich wollte hierzu auch schon einen Sammel-Thread starten.


    Aaaaaber: es gibt in anderen Foren schon mehrere (gute) Informationen dazu und folgende (sehr gute) Karte
    Karte zu Vorteilen E-Kennzeichen

    BMW 225xe Sport Line Atlantikgrau seit 14.11.2017 :D
    BMW X1 Bj. '16 weiß/DRK mit getarnter Sondersignalanlage (5-10 Tage/Monat Dienst)
    Audi A4 Avant bj 2006 bis 11.2017 / Fiat Tipo Bj '97 bis 2007 /Honda Civic Bj. '87 bis 2003

  • Ich war vor einem halben Jahr nur kurz Brötchen kaufen und hatte vergessen die Parkscheibe reinzulegen-regulärer Parkplatz mit Parkscheibe.


    Als ich zurück kam hatte der gute Herr Politeßrich das Knöllchen schon positioniert und stand wie immer erwartungsvoll 3m daneben.


    Ich habe das Knöllchen auf die Erde geworfen und laut geflucht, ob man mit einem E-Fahrzeug immer noch abgezockt wird. Eingestiegen und los gefahren.


    Es kam NICHTS.


    Seitdem lege ich bei uns in der Stadt immer die Parkscheibe rein, statt Ticket zu ziehen, es gibt auch Brötchentaste.


    Kein Knöllchen seit dem erhalten. Ob nun Zufall oder nicht??


    Eingelegte Parks heibe signalisiert aber ein Bemühen und ist zwingend notwendig, wenn Parkautomat defekt!!


    Das ist ja auch für den "Vollzugsbeamten" nicht nachvollziehbar, wenn man dann sagt: Der Automat ging nicht:-)


    LG


    Wolle

  • Darf man da mit E-Kennzeichen auch einfach parken, wenn man nicht lädt?
    j.

    Du meinst jetzt in HH ?


    Wenn ja....dann ja. Auf ALLEN Parkscheinpflichtigen P-Plätzen bis zur Höchstdauer.

  • Ich glaub, da gibts viele verschiedene Ansätze in den einzelnen Städten. Schade, dass das nicht flächendeckend und einheitlich ist.


    Aber wenn man die Links der Karte mal studiert, findet man folgendes


    Allgemeine Parkplätze
    - Komplett frei
    - Komplett frei, aber mit Parkscheibe
    - Komplett frei, aber mit Parkscheibe zur Höchstparkdauer wie am Automaten
    - Komplett frei, aber mit Parkscheibe max 1/2/3 h


    Ladestationen
    - Komplett frei (mit/ohne Parkscheibe s.o.)
    - Komplett frei, aber nur während des Ladevorganges


    Unterschiedlich ist wohl auch die Anbringung der Hinweise, dass es erlaubt ist
    - Am Ortseingang (Friedrichshafen, glaub ich)
    - An jedem Parkplatz (mit nem E Schild)
    - Am Parkscheinautomaten als Hinweis
    - Gar nicht ;)



    Leider ein totales Chaos und Wildwuchs. :(

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  • Das Zusatzschild an den Ladestationen hat Null rechtliche Bewandnis.


    Also wenn an der Ladestation ein Verbrenner parkt, mit oder ohne Parkscheibe, je nachdem was auf dem Parkplatz allgemein gilt, haste einfach nur Pech.


    Das Zusatzschild "ELEKTROFAHRZEUGE" ist kein offizielles nach dem Gesetz ;(


    Der Dobrindt war ja so mit seiner Maut beschäftigt. Interessant, wenn man am Anfang paar Buchstaben und am Ende einen weglässt :)


    LG


    Wolle

  • Neulich war ich im beschaulichen Kirchzarten. Da hat die Sparkasse auf dem Kundenparkplatz (tagsüber Kunden, nach Öffnungszeit frei) eine kostenlose Ladestation installiert.


    Schön mit: Absolutes Halteverbot. Ausnahme: Elektrofahrzeuge, während geladen wird. :D


    Ich denk schon, dass dieses Schild so auch gilt.



    Nur die Frage: Wenn das Auto nach 3h voll ist, "lade" ich dann noch? :D



    Das Zusatzschild an den Ladestationen hat Null rechtliche Bewandnis.

    da gings um "Hier Parkschein notwendig. Ausnahme: E-Kennzeichen". Da ging es nicht um das Parken an Ladesäulen sondern allgemein um Parkplätze mit Gebühr.

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  • Rechtlich ist das auch nicht sauber.


    Bei absolutem Halteverbot, darf man max.3min anhalten bzw. muss in Reichweite sein.


    Irgendein Winkeladvokat wird dann schon wieder eine Benachteiligung erkennen.


    Diskriminierung von armen Verbrennerfahrern.


    Darum gehen die in Berlin auch nicht so richtig ran, denn mit den Grauen Panthern etc. will man sich nicht anlegen(Alice Schwarzer) :0012:


    LG


    Wolle

  • Ich glaub, beim absoluten Halteverbot (2Querbalken) sind es sogar 0 Sekunden.
    Das mit dem kurz halten ist das Parkverbot (1 Querbalken). (max 5 minuten, nicht das Fahrzeug verlassen oder so)


    Aber laut dem Elektromobilitätsgesetz vom 5. Juni 2015 (EmoG) wurde ja die Möglichkeit geschafften, Vorteile für PKWs mit E-Kennzeichen zu bieten.


    https://www.gesetze-im-internet.de/emog/EmoG.pdf


    Das beinhaltet ja, dass Städte für sich eigenständig Ausnahmen bilden dürfen.

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